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Verschwörungsmythen entgegentreten – Der 17.04.2021 in Wiesbaden aus Sicht einer Anti-Repressionsstruktur

Das Ordnungsamt hat es erfreulicherweise nicht verhindert, dass am 17.04. Aktivistis in unterschiedlicher Form, auch abseits der angemeldet stationären Kundgebung am Hauptbahnhof, ihren Unmut gegen die Mischung aus Quatschdenker*innen, Neo-Nazis, Reichsbürgern und friends, auf die Straße getragen haben.

Das Hin und Her zwischen Anmeldeperson und Ordnungsamt kann nur als Blockadehaltung, Verweigerung von Kooperation und als Versuch gewertet werden, die frühzeitig, am 28.03. angemeldete Versammlung des „Bündnis gegen Verschwörung und Polizeigewalt“ zu verhindern. Bis zum Ende ließ sich das Amt sehr viel Zeit mit Rückmeldungen. Erst am 14.04. – also 17 Tage nach der Anmeldung und 3 Tage vor der geplanten Kundgebung/Demonstration – erhielt das Bündnis eine schriftliche Verbotsverfügung. Eine Ersatzweise am Tag darauf erfolgte Anmeldung für den Kranzplatz am 15.04. wurde ohne Nennung inhaltlicher Gründe am 16.04. abgelehnt. Auch am 16.04. lagen die Auflagen, für die von der Behörde gewünschte stationäre Kundgebung in der Herbertanlage, vor. Während das Ordnungsamt also versuchte den Gegenprotest in Bahnhofsnähe zu halten, meldeten die Quatschdenker*innen, QD-nahe Gruppen und der jahrzehntelang aktive Neonazi Manuel M., insgesamt 4 Kundgebungen im Stadtgebiet an.

Nur spontan konnte dann am am Samstag am Kranzplatz ein Anlaufpunkt des „Bündnis gegen Verschwörung und Polizeigewalt“ angemeldet werden.

Schon bevor die große Kundgebung der Quatschdenker*innen auf den Reisinger Anlagen aufgelöst wurde, sickerten kleinere und größere Grüppchen in die Stadt, was von diesen auch schon im Vorfeld angekündigt wurde. Ohne antifaschistische Aktivist*innen wären sicher mehr und größere Gruppen von QDlern in die Stadtmitte gezogen. #DankeAntifa

Wie gewohnt ist die Polizei gegen antifaschistische Aktivistis teilweise unverhältnismäßig brutal vorgegangen, einige wurden wie Schwerverbrecher*innen behandelt, mit Handschellen gefesselt und es wurden langwierige Maßnahmen durchgeführt. Menschen mussten sich von Kopf bis Fuß akribisch untersuchen lassen, teilweise wurden sie dafür in Seitengassen oder Passagen geführt, Rucksäcke wurden ausgekippt, Schuhe mussten ausgezogen werden, Fotos und Videoaufnahmen wurden angefertigt und viele Platzverweise erteilt. Mindestens eine Person wurde bei der Mitnahme von Cops verletzt.

Es ist davon auszugehen, dass die Polizei Videomaterial auswertet und es ist möglich, dass Aktivistis Post von den Repressionsbehörden erhalten.

Falls ihr von polizeilichen Maßnahmen betroffen wart:

  • Schreibt zeitnah ein Gedächtnisprotokoll und bewahrt es an einem sicheren Ort auf.
  • Redet bei Bedarf mit euren Freund*innen, der Scheiß kann belasten!
  • Wenn ihr Post bekommt, wendet euch an Anti-Repression-Strukturen in eurer Nähe, zum Beispiel Rote Hilfe – Gruppen.

Und noch ein wichtiger Hinweis zu Schluss: Wir haben auch sehr viel Freude daran, wenn Arschlöchern Schlandlappen geklaut werden. Aber denkt bitte daran, dass sich auch Repressionsbehörden über Bilder und Videos im Netz freuen könnten.

 

Verfahrensausgang vom 2.12.2020 in Wiesbaden – Mit Erklärung

In der Verhandlung wegen einer Blockadeaktion gegen die rechten „Gelbwesten“ Anfang 2019, die uns als Versammlungssprengung vorgeworfen wurde haben wir folgendes heute erreicht:

– gegen eine Angeklagte wurde die Geldstrafe gegenüber dem Strafbefehel verringert & mit einer schon bestehenden zu einer Gesamtstrafe zusammengelegt, sodass eine Eintrag im Führungszeugnis vermieden wurde.
– das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde eingestellt (gegen gemeinnützige Geldzahlung).

Wie schon am letzten Verhandlungstag im Juli gegen einen weiteren Mitangeklagten (Geldstrafe blieb bei Höhe aus Strafbefehl), blieb die Richterin inhaltlich unnachgiebig bei ihrer Hardliner-Auffassung, die auch friedliche Blockadeaktionen als „grobe Störung oder Gewaltandrohung zur Vereitelung der Durchführung einer Versammlung“ wertet. Dem entgegenstehend verlangt die Rechtssprechung des BVerfG nach einer Differenzierung zwischen eher symbolischen, demonstrativen Blockaden (die ebenfalls unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit stehen) und solchen, die nur dazu dienen etwas physisch durchzusetzen (z.B. die Nicht-Durchführung einer Versammlung). Es sind zahlreiche Leute erschienen, um uns solidarisch zu begleiten. Das hat sicher dazu beigetragen, dass sich die Stimmung im Gericht nicht gänzlich gegen uns wendete, auch trotz dem Umstand, dass gut die Hälfte den Saal nach kurzer Zeit wieder verlassen musste, da aktuell die Zuschauer*innen-Zahlen wegen der Covid19-Situation begrenzt werden und wir Angeklagten uns keine weitere Verschiebung bzw. Vertagung der Verhandlung gewünscht hatten. An dieser Stelle noch einmal ein großer Dank an alle, die zur Unterstützung gekommen sind.

Einlassung einer Angeklagten

zum Prozess wegen Blockadeaktion gegen die „Gelbwesten“ in Wiesbaden

Als erstes möchte ich etwas klarstellen:

Selbstverständlich ist mir bewusst, Continue reading

Repression gegen Antifaschismus – Prozess in Wiesbaden am Mittwoch, den 2. Dezember 2020

Die meisten dürfte schon wissen worum es geht. In Wiesbaden gibt es wegen einer Blockadeaktion gegen eine rechten Demo 2019 Prozesse gegen noch 3 Antifaschist*innen, zwei davon werden am 02. Dezember verhandelt. Eine erste Verhandlung gegen eine weitere Person endete im Juli mit der Bestätigung des Strafbefehls (also Geldstrafe).
Den Antifaschist*innen wird „Versammlungssprengung“ vorgeworfen wegen der bloßen Teilnahme an einer spontanen Gegenversammlung in Form einer Menschenkette. Tatsächlich wurden die rechtradikalen/verschwörungsideologischen „Gelbwesten“ für eineinhalb Stunden blockiert, keineswegs ihre Versammlung gesprengt. Es reiht sich in die zunehmende repressive Einschränkung linker Protestformen ein, dass eine passive Blockade mit diesem Paragraphen kriminalisiert wird und ist bundesweit (bisher) nicht üblich.
 
Natürlich wünschen sich die Betroffenen möglichst viel Solidarität und Öffentlichkeit. Geht zur Verhandlung und sagt noch mehr Menschen Bescheid. Leider werden wahrscheinlich wegen der Pandemie nicht viele Zuschauer*innen reingelassen.
 
Haltet euch also (wenn ihr könnt) den Verhandlungstermin frei: *02.12.20* um *13:30 Uhr* am *Amtsgericht Wiesbaden*

Zum Tod unseres Genossen Michael „Leo“ Brühl

Wir betrauern den Tod unseres langjährigen Freundes und politischen Weggefährten Michael „Leo“ Brühl (*23. Oktober 1947, gestorben am 5. Oktober 2020).

Sein langes politisches Leben war stets durch einen kritischen und wachen Blick begleitet. Als Initiator und Ideengeber unzähliger linker Arbeitskreise, Diskussionsrunden und Initiativen war er z. B. an der Gründung des Infoladens Linker Projekte, der kommunistischen Hilfe, des Bildungs- und Solidaritätswerkes Anna Seghers und der örtlichen Rote Hilfe Gruppe beteiligt und hat damit die linke politische Landschaft in Wiesbaden nachhaltig geprägt.

Lieber Leo, du hast für Generationen von politischen Menschen solidarische, antikapitalistische, antifaschistische und internationalistische Grundsteine gelegt. Dafür sind wir dir von Herzen dankbar.

Deine Rote Hilfe Ortsgruppe Wiesbaden

Prozess gegen Antifaschist*in – Aufruf zur solidarischen Begleitung. VERSCHOBEN // Neuer Termin, Mittwoch 15. Juli 2020 um 9:30 Uhr

Schon wieder ein Prozess, schon wieder in Wiesbaden. Schon wieder soll das „Recht“ der Rassist*innen und Faschist*innen auf ungestörten und reibungslosen Ablauf ihrer Aufzüge durch die versammlungsrechtliche Kriminalisierung antifaschistischer Proteste durchgesetzt werden.

Was hat sich am 19.01.2019 in der Bahnhofstraße abgespielt? Eine Demonstration in gelben Warnwesten, mit Deutschland-Fahnen und einem Fronttransparent, das Bezüge zu Weltverschwörungstheorien herstellt, lief Richtung Landtag. Schon im Vorfeld hatten die Veranstalter*innen („WirSindVielMehr“) versucht sich ein „überparteiisches“ Image zu geben, im Aufruf wurde appelliert keine offen rechte Symbolik zu zeigen. Als zentraler Anküpfungspunkt wurden die sozialen Forderungen des „Gilet Jaunes“ Aufstandes in Frankreich gewählt. Dass es sich dabei um eine Querfront-Strategie handelt, wurde aus dem Zusammenhang schnell klar. Die überregionale, rassistische Mobilisierung einer gemischten Szene (Frauenbündnis Kandel, Patrioten NRW, Merkel-Muss-Weg /Beweg-Was, etc…) stellt so etwas wie die westdeutsche „Straßenbewegung“ des Rechtsrucks und der AfD-Basis dar, mittels der in enger Einbindung sozialer Medien rassistische Stimmung gegen Geflüchtete und Muslim*as sowie antisemitisch aufgeladenes Verschwörungsdenken geschürt wird. In Wiesbaden ist dieses Spektrum durch die Gruppe „Hand in Hand“ vertreten, die auch als Erste mit gelben Westen durch Wiesbaden lief, parallel zu „Frauenbündnis Kandel“ und anderen Rechten, die dieses Symbol sehr schnell in ihre Demo-Routine übernahmen. Kurz darauf folgten eigene „Gelbwesten“ Demos in Deutschland, die aber anders als in Frankreich vor allem diesem Spektrum dazu dienen sollten ihr rechtes Stigma abzustreifen. Die Mobilisierung der neuen Gruppe „WirSindVielMehr“ bestand dann aus einzelnen Motorradrockern, Kampfsportlern, Identitärer Bewegung und vor allem rassistischen und antisemitischen Internet-Akteur*innen wie „Abendland Deutschland“ oder dem bekannten rechten Influencer Henryk Stöckl, die Demonstrationen für ein weitaus größeres Online-Publikum streamten. In der Anfangszeit wurde diese Mobilisierung von der Lokalpresse nicht als rechtsradikal begriffen. Erst in den nächsten Monaten, mit entschlossenen Gegenaktionen bei jeder neuen Gelbwesten-Demo, mit der Veröffentlichung von immer mehr antifaschistischer Recherchearbeit und mit der Problematisierung in überregionalen Medien änderte sich das. Als „WirSindVielMehr“ sich nicht mehr medial als „überparteiisch“ inszenieren konnte, gab sie ihre Demonstrationen auf.

Es ist daher unsere Verantwortung sich solchen faschistischen Mobilisierungsversuchen entgegenzustellen und ihren Charakter möglichst schon im Keim offenzulegen, bevor sie menschenfeindliche Dynamiken auch lokal verstärken können. Wir MUSSTEN an diesem Tag klar machen, dass dafür in Wiesbaden kein Durchkommen ist. Wie wichtig dies ist, zeigte sich schon an diesem Tag selbst. Henryk Stöckl filmte Passant*innen ab und drohte ihnen, bloß weil sie sich mit unserem Protest solidarisch zeigten. Es wurde noch deutlicher, als abreisende Genoss*innen am Bahnhof von Teilnehmern der rechten „Gelbwesten“ angegriffen wurden und nur wenige Wochen später, als in den Foren dieser Szene, Videos des Wohnhauses und Bilder des Klingelschilds eine*r wiesbadener Antifaschist*in auftauchten.

Es kann keine Kompromisse, keine ausgewogene Debatte, keine öffentliche Abwägung mit rassistischen und antisemitischen Kräften geben, ohne dass dabei die Rechte und die Würde jener Menschen verletzt werden, die durch diese Kräfte in ihrer Freiheit und ihrem Leben bedroht sind.

Da die Staatsanwaltschaft dies anders sieht, kommt es nun zu einem Prozess gegen eine*n der Antifaschist*innen, gegen die nach dem 19.01.2019 Ermittlungen aufgenommen wurden. Gemeint sind dabei wir alle.

Für uns ändert das nichts daran: Antifaschismus bleibt notwendig und legitim.

Kommt zum Prozess, zeigt Solidarität.

Neuer Termin:
Mittwoch, 15. Juli 2020, 09:30 Uhr, Amtsgericht Wiesbaden

Saal 0.006

Aufruf zur Prozessbegleitung am Montag, den 13. Januar 2020 um 14:00 Uhr im Amtsgericht FFM – Solidarität mit dem AKU- und FAU-Genossen

Solidarische Gerichtsbegleitung am 13. Januar 2020 und Soli-Barabend am 17. Januar 2020

Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „NSU 2.0 den Prozess machen!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız seit August 2018, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess um den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. In den Schreiben, die die genaue Wohnadresse der Familie enthielten, wurde die zweijährige Tochter der Anwältin mit dem Tod bedroht. Die Daten waren an einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt abgefragt worden. Im Zuge der Ermittlungen wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt. Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu insgesamt 10 Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Schon im Dezember 2018 hatten Genoss*innen des autonomen Kulturzentrum Metzgerstraße in Hanau einen 46-Jährigen auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen erst im Dezember 2019 verhaftete Mann war damals nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden.
Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Frankfurter Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP, CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“ Die reißerischen Artikel in Regionalzeitungen und die daraus resultierende Hetze, ermutigte jene, denen die verbalen Angriffe nicht weit genug gehen. Für die Anschläge machen wir daher auch die geistigen Brandstifter mitverantwortlich. Brandanschläge gegen linke Zentren und Wohnprojekte, rechte Netzwerke bei der Polizei und Morddrohungen, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben sind, stellen nur die Spitze des Eisbergs dar.

Nach dem Ende der Demonstration „NSU 2.0 den Prozess machen!“ am 23. März 2019, die von einem empörenden Polizeiaufgebot, teilweise dreireihig eingekesselt und ständig abgefilmt, begleitet wurde, stürmten Greiftrupps der Polizei unter anderem die voll besetzte S-Bahnebene der Hauptwache bei einfahrender S-Bahn, um dort auf dem Heimweg befindliche Demonstrant*innen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Unserem Genossen wird im Rahmen dieser unverfrorenen Polizeiaktion Beamtenbeleidigung vorgeworfen, einem weiteren Genossen angebliche Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Wenn von Nazis und Rechtsradikalen durchsetzte Polizeitruppen antifaschistische Demonstrationen abfilmen, ist das Verdecken des Gesichts ein legitimer Selbstschutz.

Kommt zum Prozess. Keine*r allein vor Gericht!

Montag, 13. Januar 2020, 14 Uhr, Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1,

Saal/Raum 23_E, 2.OG

Prozesshilfe Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden
IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14 BIC: GENODEM1GLS Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!

FAU-Frankfurt + AKU Wiesbaden: SOLI-Abend im Klapperfeld

Solidarität mit unseren Genossen vom AKU-Wiesbaden und der FAU-Frankfurt!

 

Prozess gegen 4 Antifaschist*innen am Donnerstag, 14. November 2019 in Wiesbaden

Text und Einladung zu Prozess der 4 Antifaschist*innen:

Entschlossener Widerstand gegen die AfD ist legitim und notwendig

Was ist am 04.01.2018 im Wiesbadener Rheingauviertel geschehen? Die selbsternannte „Alternative für Deutschland“ hatte eingeladen, um über die angebliche Erfolgsgeschichte der ersten 100 Tage ihrer Beteiligung am Bundestag zu berichten. Auch wenn diese Partei in unserer Stadt versucht hat sich einen bürgerlich-konservativen Anstrich zu verpassen – Ihr wahrer Charakter zeigt sich bundesweit unentwegt. Die AfD agiert rassistisch, antisemitisch, sexistisch und geschichtsrevisionistisch – das ist ihr Programm, ihr Ziel!
Auch vor Ort wurde schnell klar, dass die AfD sich mit Menschen wie dem JA Mitglied Patrick Pana umgibt, dessen Nähe zur Identitären Bewegung hinreichend belegt ist. Diese Organisation wird selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeordnet.

Folglich liegt es in unserer Verantwortung, dass Menschen, die für eine offene und gerechte Gesellschaft einstehen, sich sammeln MUSSTEN, um dieser menschenverachtenden Politik und ihren Bestrebungen deutlich zu widersprechen.
Dies sehen wir als Antifaschist*innen als nicht verhandelbar an!

Uns steht ein Prozess bevor, weil die AFD, welche den gesellschaftlichen Diskurs immer weiter nach rechts verschoben hat, in Wort und Tat immer radikaler wird, nun die Mittel der Justiz einspannen will, um ihre Gegner*innen mundtot zu machen; sie einzuschüchtern, bis sie es nicht mehr wagen zu widersprechen.

Doch die radikale Rechte, zu der die AfD zu zählen ist, ist nicht Opfer, sondern Aggressor*in. Sie greift Menschenrechte an und stärkt das Fundament für die gewalttätigen Auswüchse von Faschist*innen sowie dem Rechtsterrorismus unserer Zeit. Die Morde in Halle lassen nur erahnen, worauf wir uns als Gesellschaft zubewegen.

Ein Diskurs auf Augenhöhe ist mit Rechtspopulist*innen, Faschist*innen und anderen reaktionären Kräften nicht möglich. Lassen wir ihre Meinung unkommentiert, bedeutet das eine existenzielle Bedrohung unserer Mitmenschen, einfach nur hinzunehmen!

All jenen, denen die Würde des Menschen sowie eine freie Gesellschaft am Herzen liegt muss klar sein, dass es Zeit ist zu handeln. Unser Widerstand muss klar und deutlich sein. Unser Streit ist legitim; er ist notwendig. Weil Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist, fordern wir: Kein Saal, keine Stadt… Kein Fußbreit der Afd!

Wir möchten alle Interessierten ganz herzlich zu unserer Soliparty mit Siebdruck am Samstag, den 02.11.2019 ab 21 Uhr im Sabot Wiesbaden einladen, erst gibt es Arbeiter*innenlieder zum Mitsingen, im Anschluss Dosenmusik.

Und natürlich laden wir zu unserem Prozess ein, dieser ist am Donnerstag, den 14.11.2019 ab 9 Uhr in Raum 0.003 im Amtsgericht in Wiesbaden. Da es Videoaufnahmen des Vorfalls gibt und diese sehr wahrscheinlich als Beweismittel während dem Prozess gezeigt werden, empfehlen wir Menschen, die auch vor Ort waren, sich eine Teilnahme am Prozess gut zu überlegen, da es nicht das erste Mal wäre, dass aus Zuschauenden Angeklagte werden.

Infoveranstaltung zum Prozess gegen 4 Antifaschist*innen am Sonntag, 27.10.2019 um 19:00 Uhr im Cafe Klatsch in Wiesbaden

Infoveranstaltung zum Prozess gegen 4 Antifaschist*innen am 14.11. in Wiesbaden

Was ist passiert? Am 04.01.2018 hatte die AfD Wiesbaden eine öffentliche Veranstaltung im Hilde-Müller-Haus angekündigt. Eine größere Anzahl an Antifaschist*innen war vor Ort, um zu zeigen, dass die AfD ihr rechtes Gedankengut nicht unwidersprochen verbreiten kann.

Die Konsequenzen? Von vier der Anwesenden konnten im Nachhinein durch die Polizei die Namen ermittelt werden, diesen vier Antifaschist*innen steht am 14.11. ein Gerichtsprozess wegen „…der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen…“ bevor.

Die Veranstaltung? Soll einen Überblick geben über das was passiert ist und gleichzeitig Menschen motivieren, den Prozess solidarisch zu begleiten. Um während dem Prozess die antifaschistische Grundhaltung zum Ausdruck bringen zu können, wird es Siebdruck (gegen Spende) geben, also bringt noch unbedruckte Kleidung mit.

Außerdem freuen sich die vier Angeklagten natürlich über eine solidarische Prozessbegleitung am 14.11.2019 um 9 Uhr in Saal 0.003 des Amtsgerichts Wiesbaden.
Da es Videoaufnahmen des Vorfalls gibt und diese sehr wahrscheinlich als Beweismittel während dem Prozess gezeigt werden, empfehlen wir Menschen, die auch vor Ort waren, nicht zu dem Prozess zu erscheinen, um eine eventuelle Strafverfolgung zu vermeiden.

Die Rote Hilfe Wiesbaden wird mit einem Infostand vor Ort sein.

Seid solidarisch und kommt zur Infoveranstaltung!

Wann? Sonntag, 27. Oktober 2019 um 19 Uhr

Wo? CAFE KLATSCH Marcobrunnerstraße 9, 65197 Wiesbaden

Rote Hilfe Stand auf dem Klatsch-Straßenfest in Wiesbaden

Am 07.09.19 war die Rote Hilfe Wiesbaden mit einem Infostand auf dem gut besuchten 35. Straßenfest des Cafe Klatsch vertreten. Das Klatsch ist ein selbstverwaltetes, linksalternatives Kollektiv in Wiesbaden.

Mit einem Plakat und mehreren dutzend Flyern wurde auch auf den skandalösen Fall der drei Genossen aus Nürnberg aufmerksam gemacht, die im Kontext des G7-Gipfels in Frankreich festgenommen und im Schnellverfahren zu 2 bzw. 3 Monaten Knast verurteilt wurden.

Mehr Infos dazu gibts im Lower Class Magazin und auf Redside.tk

Freiheit für die „drei von der Autobahn“ und alle politischen Gefangenen!