Nachbericht Datenschmutz

Am Abend des 12. Februar 2019 kamen etwa 25 Menschen in den Infoladen Cronopios, um sich auf Einladung der Roten Hilfe Mainz einem Vortrag über die geplante „Superdatenbank“ namens PIAV des BKA zu informieren.

Historisch steht das Bundeskriminalamt (BKA) in der Traditionslinie des autoritären, reaktionären Geistes. Gründer des BKA war 1939 Paul Dickopf, ein glühender Nazi, der erst in der SS sein Unwesen trieb, dann für die USA Geheimagent war, bis er das deutsche BKA aufbaute. Dass er seinen Kameraden treu blieb, zeigt eine Zahl von 1958: Nur 2 von 47 leitenden Beamten waren ohne Nazi-Vergangenheit.

1969 wurde dann das BKA „entnazifiziert“, der SPD-Mann Horst Herold war dafür zuständig und wurde 1971 der Chef des BKA. Er baute jedoch die Polizeidatenbank INPOL massiv aus, und er nahm die Rote Armee Fraktion (RAF) zum Anlass, die Rasterfahndung einzusetzen, bis er 1981 gefeuert wurde.

Heutzutage gibt es drei verschiedene Arten von Polizeidatenbanken, die allerdings nicht recht harmonieren. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Das sich die Behörden gegenseitig Erfolg neiden, ein generelles Planungschaos und glücklicherweise auch den Datenschutz, der zumindest ein gewisse Zweckbindung vorsieht. Allerdings wird dieser durch sich weiter verschärfende Polizeigesetze zunehmend ausgehöhlt.

Die Idee hinter PIAV ist es, eine große Datenbank zu schaffen, um das mäßig effektive Konzept der verschiedenen Datenbanken der Landeskriminalämter zu ersetzen. Hier wird dann der Datenschutz gefährdet, weil die geforderte Zweckbindung der Daten durch den Vorwand, die Speicherung diene nur „Vorbeugung und Aufklärung“ unterlaufen wird. Das Bundesverfassungsgericht spielt hier auch keine gute Rolle, da es früher zwar regelmäßig überbordende Sicherheitsgesetze eingedämmt hat, aber mittlerweile zunehmend den Forderungen der Überwachungsfanatikern bei den Sicherheitsbehörden entgegenkommt.

Es ist abzusehen, dass wenn alle Daten bei einer Stelle gesammelt werden, das System zunehmend fehleranfällig wird. Es wurde angemerkt, dass wir dann wohl alle bald NSU 2.0 Briefe bekommen werden.
Hinzu kommt, dass mittels des Konstrukts des „Gefährders“ (früher „Störer“) polizeiliches Handeln immer mehr ins Vorfeld verlagert wird. So ist die Idee präventiver Lauschangriffe auf Gedankenverbrecher leider keine unrealistische Schreckensvision mehr.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass mensch Anfragen über die bei der Polizei gespeicherten Daten stellen sollte und falls Sachen gespeichert sind, deren Löschung beantragen. So kann es ansonsten z.B. passieren, wenn jemand zwar viele Verfahren hatte, diese aber alle eingestellt wurden, bei der Ausweiskontrolle vor Ort als Schwerverbrecher angesehen wird, weil der Polizist nicht mitgeteilt bekommt dass die Verfahren eingestellt sind.

Fortschrittlich wäre es hingegen, wenn man mindestens wie in England „police and crime commissioner“ hätte, gewählte Menschen, die auch die Polizei überprüfen, ohne mit der Polizei verflochten zu sein. Ebenfalls wäre dies für kritische Stimmen in der Polizei hilfreich, dass die Beschwerden aus den Sicherheitsbehörden selbst ernst genommen werden. Dies würde den Weg in den den Überwachungsstaat, bzw. „Polizeirechtsstaat“ etwas entgegensetzen.

Weiterführende Informationen finden sich auf datenschmutz.de