Am heutigen Mittwoch endete die Hauptverhandlung gegen Sabri Çimen am OLG Koblenz mit der Verurteilung des kurdischen Aktivisten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-Jährige als „hauptamtlicher Kader“ der Arbeiterpartei Kurdistan die „PKK-Gebiete“ Saarbrücken und Hannover verantwortlich geleitet habe, und verurteilte ihn deshalb wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
Im Juni 2022 war Sabri Çimen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, der auf Betreiben der deutschen Strafverfolgungsbehörden erlassen wurde, in Paris fest- und in Auslieferungshaft genommen worden. Mitte Januar 2023 erfolgte seine Überstellung nach Deutschland, wo er sich seitdem in der JVA Wittlich in Rheinland-Pfalz in Untersuchungshaft befindet. Seit Ende August wurde die Hauptverhandlung gegen ihn vom 2. Strafsenat am OLG Koblenz geführt.
Das Gericht fand bei seiner mündlichen Urteilsbegründung zwar überraschend klare Worte gegenüber dem türkischen Regime und seiner Kriegstreiberei im Mittleren Osten, ließ dies aber nicht in das Ergebnis seines Urteils einfließen. Stattdessen folgte es inhaltlich und argumentativ in weiten Teilen der Anklage.
Dazu stellten die Verteidiger*innen Rechtsanwältin Franziska Nedelmann und ihr Kollege Milan Martin fest: „Das Urteil zeigt einmal mehr, dass die Gerichte nicht gewillt sind, sich mit der rassistischen und unterdrückerischen Autokratie Erdoğans zu beschäftigen. Vielmehr stellt sich der Senat – ob gewollt oder ungewollt – in den Dienst Erdoğans, indem die Menschen, die für die Rechte der Kurdinnen und Kurden kämpfen, strafrechtlich verfolgt und weggesperrt werden. Das ist die westliche Ignoranz dem Konflikt gegenüber, der eindeutig vom Erdoğan-Regime ausgeht.“
Vor dem Gerichtsgebäude protestierten Unterstützer*innen für die Freiheit von Sabri Çimen. Neben seiner Freiheit forderten sie ein Ende der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und klärten die Öffentlichkeit über das Gerichtsverfahren auf. Auch im Gerichtssaals zeigten sie ihre Solidarität, sodass der Zuschauer*innenraum gefüllt war.
Der Rechtshilfefonds AZADÎ kritisiert die Verurteilung Sabri Çimens sowie die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in Deutschland und die Terrorparagrafen §§ 129a, 129b StGB. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit diesen Gesetzen Feindstrafrecht geschaffen, das sie aus politischen Gründen gegen Kurd*innen anwendet. Anders lässt sich das Urteil des OLG Koblenz nicht bewerten.
Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
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Köln, 13. März 2024