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Verfahrensausgang vom 2.12.2020 in Wiesbaden – Mit Erklärung

In der Verhandlung wegen einer Blockadeaktion gegen die rechten „Gelbwesten“ Anfang 2019, die uns als Versammlungssprengung vorgeworfen wurde haben wir folgendes heute erreicht:

– gegen eine Angeklagte wurde die Geldstrafe gegenüber dem Strafbefehel verringert & mit einer schon bestehenden zu einer Gesamtstrafe zusammengelegt, sodass eine Eintrag im Führungszeugnis vermieden wurde.
– das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde eingestellt (gegen gemeinnützige Geldzahlung).

Wie schon am letzten Verhandlungstag im Juli gegen einen weiteren Mitangeklagten (Geldstrafe blieb bei Höhe aus Strafbefehl), blieb die Richterin inhaltlich unnachgiebig bei ihrer Hardliner-Auffassung, die auch friedliche Blockadeaktionen als „grobe Störung oder Gewaltandrohung zur Vereitelung der Durchführung einer Versammlung“ wertet. Dem entgegenstehend verlangt die Rechtssprechung des BVerfG nach einer Differenzierung zwischen eher symbolischen, demonstrativen Blockaden (die ebenfalls unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit stehen) und solchen, die nur dazu dienen etwas physisch durchzusetzen (z.B. die Nicht-Durchführung einer Versammlung). Es sind zahlreiche Leute erschienen, um uns solidarisch zu begleiten. Das hat sicher dazu beigetragen, dass sich die Stimmung im Gericht nicht gänzlich gegen uns wendete, auch trotz dem Umstand, dass gut die Hälfte den Saal nach kurzer Zeit wieder verlassen musste, da aktuell die Zuschauer*innen-Zahlen wegen der Covid19-Situation begrenzt werden und wir Angeklagten uns keine weitere Verschiebung bzw. Vertagung der Verhandlung gewünscht hatten. An dieser Stelle noch einmal ein großer Dank an alle, die zur Unterstützung gekommen sind.

Einlassung einer Angeklagten

zum Prozess wegen Blockadeaktion gegen die „Gelbwesten“ in Wiesbaden

Als erstes möchte ich etwas klarstellen:

Selbstverständlich ist mir bewusst, Continue reading