Category Archives: Prozesse

Solidarität für Hafrah und Özgur!

In Koblenz befinden sich zur Zeit zwei politische Gefangene in Haft. Am 28. November wurde vor dem Oberlandesgericht Koblenz der Prozess gegen Özgür A. eröffnet. Zuvor fand vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung statt, auf der Solidarität mit dem Angeklagten bekundet und gegen die Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung protestiert wurde. In Redebeiträgen sind die unmenschlichen Haftbedingungen als auch der Prozess an sich scharf kritisiert worden.
Nicht Menschen wie Özgür A. sollten vor Gericht stehen, sondern jene des türkischen Regimes, die für völkerrechtswidrige Angriffskriege verantwortlich sind, die insbesondere mit deutschen Waffen geführt würden. Die Redner:innen forderten die sofortige Freilassung von Özgür A., ein Ende der Repressionen sowie die Beendigung des Angriffskrieges in Kurdistan.

Mehr Infos und Unterstützungsmöglichkeiten:
https://nadir.org/nadir/initiativ/azadi/presse/2022/221125.html


Außerdem wurde am 24. Oktober 2022 auf Veranlassung der deutschen Strafverfolgungsbehörden per Europäischem Haftbefehl eine Kurdin auf dem Flughafen Brüssel fest- und in Auslieferungshaft genommen. Sie war auf dem Rückweg von Rojava in ihren Heimatort im Saarland. Ihr wird vorgeworfen, sich an Aktivitäten der PKK-Jugendorganisation beteiligt zu haben (§129b StGB). Inzwischen befindet sie sich in der JVA Koblenz in U-Haft. Sie heißt Hafrah E., sie kann deutsch und kurdisch.
Wer ihr schreiben möchte, wende sich bitte an Azadî

Mehr Infos:
https://nadir.org/nadir/initiativ/azadi/

Solidarität mit Soli Antifa Ost

Aus aktuellem Anlass sprechen die Rote Hilfe Ortsgruppen Kassel, Marburg-Gießen, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt den Soli Antifa Ost Strukturen ihre Solidarität aus.

Dass einer der Angeklagten im „Lina-Verfahren“, Johannes Domhöver, sich zum Kronzeugen gegen seine ehemaligen Genoss:innen macht, ist der Super-GAU aus Sicht der Antirepression. Wieviele Genoss:innen er verraten hat und verraten wird, wissen wir noch nicht, aber der Schaden, den er damit anrichtet, ist immens.
Wir solidarisieren uns deshalb mit Soli Antifa Ost, weil manche die bizarre Behauptung aufstellen, man habe Johannes zu diesem Schritt gedrängt. Johannes war bereits vorher die Solidarität entzogen worden, da er als Täter sexualisierter Gewalt geoutet worden war. Wir sagen: Jedes Outing eines Täters sexualisierter Gewalt ist prinzipiell richtig! Dass Johannes nun Kronzeuge ist, ist seine Entscheidung gewesen. Dass es nötig war, ihn zu outen, liegt ebenfalls in seiner Verantwortung. Zu behaupten, dass seine umfangreichen Aussagen über linke Strukturen nun eine Art Retourkutsche dafür seien, dass man ihn für seine wiederholten Gewalttaten gegenüber Genossinnen outgecallt hat, ist widerlich.

Das eigentliche Problem ist, dass sexualisierte Gewalt in unserer Gesellschaft kaum Konsequenzen für die Täter hat und auch Linke und Linksradikale damit mehr schlecht als recht umgehen. Es wird gedeckt, verschwiegen und kleingeredet. Was wir dagegen brauchen ist das Vertrauen ineinander, dass wir uns gegenseitig keine Gewalt antun, unsere Bedürfnisse achten und unsere Genoss:innen nicht verraten. Dieses Vertrauen hat Johannes nicht nur verletzt, sondern auch durch seine wiederholten Übergriffe und jetzt das Kronzeugenprogramm erschüttert. Dass so etwas nicht wieder passiert, ist in unser aller Verantwortung. Auch als Antirepressionsstrukturen müssen wir uns grundsätzlich mit dem Thema sexualisierter Gewalt (in der Linken) auseinandersetzen.

Staatliche Repression gegen unsere Strukturen setzt auch immer auf Spaltung. Es gibt kaum einen größeren Keil als das Kronzeugenprogramm. Gerade jetzt müssen wir solidarisch miteinander bleiben! Es kann nicht sein, dass wir uns darüber streiten, ob man „Verständnis“ für den Schritt von Johannes aufbringen kann, seine Genoss:innen zu verraten. Es kann nicht sein, dass wir darüber streiten, ob wir sexualisierte Gewalt verurteilen.

Wir wissen, dass die Arbeit von Soli-Kreisen stets anstrengend und kompliziert ist. Die konkreten Entwicklungen machen die nicht leichter. Dafür verdient ihr unseren Respekt. Danke für euer Engagement, liebe Genoss:innen!

Ein paar Links:
Outing (mit Trigger Warnung): https://de.indymedia.org/node/156448
Johannes Domhöver als Kronzeuge: https://www.soli-antifa-ost.org/le-b-hausdurchsuchungen-im-antifa-ost-verfahren-johannes-domhoever-ist-kronzeuge/
Mehr Infos zum Verfahren findet ihr selbstverständlich auf: https://www.soli-antifa-ost.org

Antifaschist*innen nach TDDZ Worms vor Gericht // Termin verschoben auf den 26.09.

Über 2 Jahre sind vergangen seit sich rund 1000 Antifaschist*innen dem letzten TDDZ entgegenstellten.
Jetzt kommt es zu den ersten Gerichtsverfahren.
Die Anklage lautet: „tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten“. 
Der Antifaschist habe, in der Absicht den Polizisten körperlich zu schädigen und um die Absperrkette der Polizisten zu überwinden, den Polizisten im Stile eine Läufers überrannt.

Im Video ist zu sehen, wie Polizisten den Antifaschisten von hinten zu Boden bringen und ihm auf den Kopf schlagen.

Am 11.07. wird der Prozess um 10:00 Uhr im Amtsgericht Worms beginnen. 
Der Prozess wurde kurzfristig verschoben und wird am 26. September stattfinden.
 
Presse und und Zuschauer*innen sind Willkommen.
 

Einschüchterungsversuch gegen Klimabewegung: 1 Jahr und 9 Monate Haft für Ella

Am heutigen Freitag, 1. April 2022, fand der Berufungsprozess gegen „Ella“ am elften Verhandlungstag sein befürchtetes Ende: Indem das Landgericht Gießen eine Haftstrafe von 21 Monaten verhängte, hält es weiterhin an seiner Verfolgungswut gegen die Klimaaktivistin fest.

Zwar ist die Haftdauer niedriger als in der ersten Instanz, die ein Urteil über 27 Monate Gefängnis ausgesprochen hatte, aber die Beweise sind in der Berufungsverhandlung wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Angesichts des eindeutigen Videomaterials mussten die polizeilichen Hauptbelastungszeugen einräumen, in ihren Aussagen gelogen zu haben; sie waren nachweislich zu keinem Zeitpunkt gefährdet, wie sie zuvor behauptet hatten. Der konkrete Vorwurf gegen „Ella“, die weiterhin ihren Namen den Repressionsorganen nicht preisgibt, besteht in einer abwehrenden Beinbewegung, die sie bei der Räumung der Baumdörfer im Dannenröder Wald im November 2020 in Richtung eines SEK-Beamten gemacht haben soll. Dieser packte die Waldbesetzerin in 15 Metern Höhe am Bein und versuchte, sie in die Tiefe zu ziehen. Dabei schlugen die Beamten Ella mit Fäusten und einem Metallschloss. Obwohl die Beinbewegung hingegen keinen Beamten berührte, dient sie als Vorwand, um die Aktivistin seit nunmehr fast eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft zu halten. Selbst nachdem die SEK-Beamten ihre Falschaussagen eingestanden hatten, verweigerte der Richter eine Haftprüfung.

„Das heutige Urteil klingt nach einem schlechten Aprilscherz, aber es ist leider traurige Realität einer Justiz, die sich die Klimabewegung zur neuen Zielscheibe auserkoren hat“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.. „Schon das Urteil am Montag, mit dem den Profitinteressen des Energieriesen RWE Vorrang vor dem Klimaschutz eingeräumt und das Dorf Lützerath zur Zerstörung freigegeben wird, hat gezeigt, dass die Justiz Klimazerstörung als schützenswertes Ziel betrachtet und jegliche Gegenwehr dagegen zu unterbinden versucht. An Ella soll nun ein abschreckendes Exempel statuiert werden, um die Klimabewegung einzuschüchtern,“ fügte Sommerfeld hinzu.

„Doch das wird ihnen nicht gelingen: Weder lässt sich Ella entmutigen noch die Aktivist*innen, die sich weiterhin gegen die Zerstörung des Planeten einsetzen – ob mit Baumbesetzungen, Autobahnblockaden oder den Protesten im Lützi. Wir als Rote Hilfe e. V. stellen diesen Angriffen der Justiz unsere Solidarität entgegen und unterstützen Ella ebenso wie alle anderen Klimaaktivist*innen, die von Repression betroffen sind. Freiheit für Ella und alle anderen politischen Gefangenen!“

Solidarität mit Björn! #ing1508 Update 2022

Update Februar 2022:
Björn ist raus aus dem Knast!
Sein Anwalt konnte durchsetzen, dass trotz anfänglicher Ablehnung des Gerichts, jetzt der Ansatz „Therapie statt Strafe“ umgesetzt wird.

Update: Björn ist auf eigenen Wunsch in der JVA Schwerte

Liebe Genoss*innen,

leider haben wir jetzt erfahren, dass am kommenden Freitag, den 23.4.2021 um 9 Uhr der Prozess gegen den Antifaschisten Björn eröffnet wird.
Ihm wird vorgeworfen am 15.8. in Ingelheim Cops tätlich angegriffen zu haben, öfters ohne Fahrschein gefahren zu sein und anderes.

Er wurde am 14.11.20 im Danni festgenommen und sitzt seitdem im Knast. Für ihn und andere haben wir am 19.3 eine Knastkundgebung mit 45 Leuten vor dem Knast in Rohbach durchgeführt.
https://rhmzwi.blackblogs.org/leben-heisst-widerstand-nachbericht-zur-knastkundgebung-in-rohrbach/ dort findet ihr auch eine Rede von seinem Anwalt und ein längeres Video von der Kundgebung.

Der Prozess soll mit 14 Belastungszeugen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach (John-F.-Kennedy-Str. 17) beginnen. Da wären ein paar solidarische Menschen im Gerichtssaal echt super – auch wenn es jetzt sehr kurzfristig ist – und für  Björn, der seit über vier Monaten im Knast sitzt, eine konkrete solidarische Unterstützung.

 

Mit solidarischen Grüßen,
Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz

OLG Koblenz eröffnet §§129a/b-Verfahren gegen Hüseyin A.

Am 8. Januar (9.00 Uhr, Saal 10, Regierungsstraße 7, Koblenz)  beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Koblenz der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten

Hüseyin A.

Bereits im August 2020 war Mazhar Turan von diesem Gericht zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt und im Oktober 2020 das §129b-Verfahren gegen Gökmen Çakil eröffnet worden.

_Keine individuelle Straftat_

Dem 60-Jährigen, der im Mai 2020 festgenommen wurde, wirft die Anklage vor, von Mitte August 2015 bis Ende Juli 2016 als hauptamtlicher Kader unter dem Decknamen „Çolak“ das PKK-Gebiet Mainz mit den Räumen Wiesbaden, Bad Kreuznach und Rüsselsheim verantwortlich geleitet zu haben.

Grundlage der Anklage sind auch in diesem Verfahren die intensive Telekommunikationsüberwachung und Observationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und „Erkenntnisse“ des Bundeskriminalamtes.

Danach sei Hüseyin A. vornehmlich für das Organisieren von Demonstrationen, Veranstaltungen, Spendenkampagnen, den Verkauf von Eintrittskarten sowie das Verbreiten von „PKK-Publikationen“ verantwortlich gewesen. Eine individuelle Straftat in Deutschland wird ihm nicht zur Last gelegt.

Mit diesen Aktivitäten habe er sich – so die Anklage – an einer ausländischen „terroristischen“ Vereinigung (§§129a/b StGB) beteiligt, „deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet“ sei, „Straftaten des Mordes oder Totschlags zu begehen“, weil zur Organisationsstruktur der PKK auch „bewaffnete Einheiten“ gehörten, „die ausdrücklich ein Recht auf ‚aktive Verteidigung‘ und Vergeltungsangriffe gegen türkische Sicherheitsbehörden in Anspruch“ nähmen.

_Pro und kontra Selbstverteidigungsrecht_

Was deutsche Anklagebehörden als „Terrorismus“ einstufen und strafrechtlich verfolgen, hat der Kassationshof in Brüssel in einem Verfahren gegen Dutzende kurdische Politiker und Medienschaffende in ein völlig anderes Licht gestellt. Das Gericht stellte fest, dass es sich nach belgischer Rechtsauffassung bei dem Konflikt zwischen der Türkei und der PKK um einen nichtinternationalen Konflikt mit andauerndem Charakter und hoher Intensität handelt. Aufgrund der weit entwickelten Organisation der PKK sowie der Kämpfer*innen der Guerilla HPG müsse das humanitäre Völkerrecht auf diesen Konflikt angewendet werden. Die Kampfhandlungen der PKK jedenfalls könnten nicht als terroristisch eingestuft werden. Das wäre der Fall, wenn diese nicht in einem Zusammenhang mit dem Konflikt stehen würden, was dann wiederum als Kriegsverbrechen geahndet werden müsse, nicht aber als „terroristisches“ Handeln.
Continue reading

Verfahrensausgang vom 2.12.2020 in Wiesbaden – Mit Erklärung

In der Verhandlung wegen einer Blockadeaktion gegen die rechten „Gelbwesten“ Anfang 2019, die uns als Versammlungssprengung vorgeworfen wurde haben wir folgendes heute erreicht:

– gegen eine Angeklagte wurde die Geldstrafe gegenüber dem Strafbefehel verringert & mit einer schon bestehenden zu einer Gesamtstrafe zusammengelegt, sodass eine Eintrag im Führungszeugnis vermieden wurde.
– das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde eingestellt (gegen gemeinnützige Geldzahlung).

Wie schon am letzten Verhandlungstag im Juli gegen einen weiteren Mitangeklagten (Geldstrafe blieb bei Höhe aus Strafbefehl), blieb die Richterin inhaltlich unnachgiebig bei ihrer Hardliner-Auffassung, die auch friedliche Blockadeaktionen als „grobe Störung oder Gewaltandrohung zur Vereitelung der Durchführung einer Versammlung“ wertet. Dem entgegenstehend verlangt die Rechtssprechung des BVerfG nach einer Differenzierung zwischen eher symbolischen, demonstrativen Blockaden (die ebenfalls unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit stehen) und solchen, die nur dazu dienen etwas physisch durchzusetzen (z.B. die Nicht-Durchführung einer Versammlung). Es sind zahlreiche Leute erschienen, um uns solidarisch zu begleiten. Das hat sicher dazu beigetragen, dass sich die Stimmung im Gericht nicht gänzlich gegen uns wendete, auch trotz dem Umstand, dass gut die Hälfte den Saal nach kurzer Zeit wieder verlassen musste, da aktuell die Zuschauer*innen-Zahlen wegen der Covid19-Situation begrenzt werden und wir Angeklagten uns keine weitere Verschiebung bzw. Vertagung der Verhandlung gewünscht hatten. An dieser Stelle noch einmal ein großer Dank an alle, die zur Unterstützung gekommen sind.

Einlassung einer Angeklagten

zum Prozess wegen Blockadeaktion gegen die „Gelbwesten“ in Wiesbaden

Als erstes möchte ich etwas klarstellen:

Selbstverständlich ist mir bewusst, Continue reading

Repression gegen Antifaschismus – Prozess in Wiesbaden am Mittwoch, den 2. Dezember 2020

Die meisten dürfte schon wissen worum es geht. In Wiesbaden gibt es wegen einer Blockadeaktion gegen eine rechten Demo 2019 Prozesse gegen noch 3 Antifaschist*innen, zwei davon werden am 02. Dezember verhandelt. Eine erste Verhandlung gegen eine weitere Person endete im Juli mit der Bestätigung des Strafbefehls (also Geldstrafe).
Den Antifaschist*innen wird „Versammlungssprengung“ vorgeworfen wegen der bloßen Teilnahme an einer spontanen Gegenversammlung in Form einer Menschenkette. Tatsächlich wurden die rechtradikalen/verschwörungsideologischen „Gelbwesten“ für eineinhalb Stunden blockiert, keineswegs ihre Versammlung gesprengt. Es reiht sich in die zunehmende repressive Einschränkung linker Protestformen ein, dass eine passive Blockade mit diesem Paragraphen kriminalisiert wird und ist bundesweit (bisher) nicht üblich.
 
Natürlich wünschen sich die Betroffenen möglichst viel Solidarität und Öffentlichkeit. Geht zur Verhandlung und sagt noch mehr Menschen Bescheid. Leider werden wahrscheinlich wegen der Pandemie nicht viele Zuschauer*innen reingelassen.
 
Haltet euch also (wenn ihr könnt) den Verhandlungstermin frei: *02.12.20* um *13:30 Uhr* am *Amtsgericht Wiesbaden*

Solidarität ist eine Waffe! Frankfurter Prozesse gegen Antifaschisten – Wird verschoben!

ACHTUNG, der Prozesstermin wird verschoben. Wenn der neue Termin bekannt ist, werden wir ihn hier veröffentlichen.

Am 23. März 2020 muss sich unser Genosse Michael Wilk, (AKU-Wiesbaden) wegen angeblicher Widerstandshandlungen vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Der Prozess ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sich die Polizei Straftatbestände selbst erschafft. Ein erster Prozess in diesem Zusammenhang hatte am 13. Januar 2020 gegen Ralf Dreis (FAU) unter großer Anteilnahme solidarischer Menschen mit der Einstellung des Verfahrens geendet.

Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die mit `NSU 2.0´ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess gegen den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. In den Drohschreiben, wurde ihre zweijährige Tochter mit dem Tode bedroht. Bei den Ermittlungen wurde aufgedeckt, dass ihre Daten von einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt stammen. Außerdem wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt. Mehrere Beamte wurden vom Dienst suspendiert, gegen mittlerweile 60 hessische Gesetzeshüter wird wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Umtriebe ermittelt.

Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu zehn Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Nur durch Zufall hatte es keine Verletzten oder Toten gegeben. Schon im Dezember 2018 hatten Aktivist*innen des autonomen Kulturzentrums Metzgerstraße in Hanau einen 46-jährigen Mann auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen seit Dezember 2019 in U-Haft genommene Mann, war aber nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden.

Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP, CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“

Die von ca. 3500 Menschen besuchte Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ im März 2019, wurde von einem empörend großen Polizeiaufgebot begleitet. Große Teile der Demonstration waren ständig, zum Teil dreireihig, eingekesselt. Mindestens vier Wasserwerfer standen an Kreuzungen drohend bereit. Darüber hinaus wurde die Demonstration ununterbrochen gefilmt. Dieses Abfilmen ganzer Demonstrationen war in der Vergangenheit schon mehrfach von Gerichten als illegal eingestuft worden, was von der Polizei dreist ignoriert wird. Trotz dieser Widrigkeiten ging die Demo nach mehreren Stunden ruhig zu Ende.

Da es keinerlei Grund für weitere Polizeimaßnahmen gab und diese trotzdem erfolgten, kann das nur als repressive Reaktion auf die vielen polizeikritischen Redebeiträge gewertet werden.

Als kurz nach 17 Uhr müde und erschöpfte Demonstrant*innen auf ihre S-Bahn nach Wiesbaden warteten, stürmte ein Greiftrupp der Polizei den voll besetzten Bahnsteig, um einen Menschen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Bei einfahrender S-Bahn und ca. 200 Menschen auf dem Bahnsteig ein unverantwortlicher Einsatz. Schon in der Prozesserklärung vom 13. Januar hatte Ralf Dreis deutlich gemacht, dass die in den Strafbefehlen gemachten Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten, „zu großen Teilen aus Auslassungen, Halbwahrheiten und Unwahrheiten“ bestehen und die Gewalt während der Verhaftungsaktion eindeutig von der Polizei ausging.

Die Tatsache, dass dann im November 2019 in Hannover vermummte Nazis unter Polizeischutz demonstrierten und die Polizeiführung nach Kritik öffentlich erklärte, dies sei keine Vermummung, die Nazis wollten nur nicht als solche erkannt werden, macht den Einsatz in Frankfurt im Nachhinein noch fragwürdiger. Unabhängig davon, dass der angeblich vermummte Demonstrant nicht vermummt war, und sein Verfahren nach zwei Monaten eingestellt wurde, ist bei solchen Aussagen und der immer wieder öffentlich werdenden Zusammenarbeit von Polizeibeamten mit Nazis und Rechtsradikalen, das Verdecken des Gesichts auf antifaschistischen Demos ein legitimer Selbstschutz.

Und um es noch einmal klar zu sagen. Nicht nur wie jetzt erneut in Hanau, nein, seit Jahrzehnten bedrohen, schlagen, mordbrennen und morden Nazis. Mehr als 210 durch Rechtsradikale in Deutschland ermordete Menschen seit 1990, machen das Ausmaß des faschistischen Terrors mehr als deutlich.

Wir als Antifaschisten und Antifaschistinnen stehen dagegen für ein gleichberechtigtes, solidarisches Leben für alle Menschen.

Im Prozess gegen Michael Wilk am Montag, den 23.03.2020, um 13:15 Uhr, im Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude 6 E, 1. OG, wird es darum gehen einen klaren Freispruch zu erkämpfen.

Kommt zum Prozess – Keine*r alleine vor Gericht – Solidarität ist eine Waffe!

Prozesshilfe Spendenkonto:

Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden

IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14

BIC: GENODEM1GLS

Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!

Erklärung der Rote Hilfe – Ortsgruppe Mainz zum Prozessauftakt gegen Mashar T vor dem Oberlandesgericht Koblenz

Gegen Mashar T., der sich seit Juni 2019 in U-Haft befindet wurde am 27. Februar vor dem Oberlandesgericht in Koblenz der Prozess eröffnet.

Mashar T. war fast sieben Jahre in der Türkei inhaftiert, wo er gefoltert wurde und noch heute unter den Folgen zu leiden hat. In Deutschland ist er als politischer Flüchtling anerkannt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm jedoch eine Rücknahme dieses Status.

Der 61Jährige wird beschuldigt, von Anfang Mai 2018 bis zu seiner Festnahme als Kader das „PKK-Gebiet“ Mainz verantwortlich geleitet zu haben, weshalb er nun wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ vor Gericht steht.

Was ihm vorgeworfen wird, ist die Organisation von Spendenkampagnen und Gedenkveranstaltungen sowie die an Versammlungen und Kundgebungen teilgenommen und für mobilisiert zu haben.

Mit diesem Prozess macht sich die deutsche Justiz zu einem Handlanger von Erdogan und seinem Unrechtssystems. Die DPA hat den Text des Gerichts unhinterfragt übernommen und verbreitet.

Der oberste Gerichtshof Belgiens hat in einem Urteil vom 28. Januar 2020 rechtskräftig festgestellt, dass sich bei der PKK nicht um eine terroristische Gruppierung handelt, sondern um eine bewaffnete Partei in einem lang anhaltenden Konflikt handelt.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ignoriert dies hartnäckig; sie zieht es vor, sich die Sichtweise der türkischen Justiz zu Eigen zu machen – ein Kniefall vor dem Diktator Erdogan.

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz fordert daher die unverzügliche Freilassung von Mashar T.