Anfang April ist das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz legt einen deutlichen Schwerpunkt auf Gefahrenabwehr und gibt der Polizei und Behörden weitgehende Möglichkeiten, die Ausübung dieses Grundrechts einzuschränken.
In dem Vortrag erklärt der Rechtsanwalt Jasper Prigge das 1 x 1 des Versammlungsrechts und geht auf hessische Besonderheiten ein.
Kernfragen sind: Wie melde ich eine Demo an? Wann ist ein Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde angebracht und was ist beim Kooperationsgespräch zu erwarten? Welche Auflagen können Behörden machen?
Der Vortrag richtet sich nicht nur an Anmelder*innen und Orgateams von Demonstrationen & Versammlungen, sondern ist auch interessant für Menschen, die an den Versammlungen teilnehmen.
Samstag, 2 Dezember , 16 – 18 Uhr Café Klatsch- Marcobrunnerstraße 9, Wiesbaden
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