Solidarische Gerichtsbegleitung am 13. Januar 2020 und Soli-Barabend am 17. Januar 2020
Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „NSU 2.0 den Prozess machen!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız seit August 2018, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess um den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. In den Schreiben, die die genaue Wohnadresse der Familie enthielten, wurde die zweijährige Tochter der Anwältin mit dem Tod bedroht. Die Daten waren an einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt abgefragt worden. Im Zuge der Ermittlungen wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt. Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu insgesamt 10 Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Schon im Dezember 2018 hatten Genoss*innen des autonomen Kulturzentrum Metzgerstraße in Hanau einen 46-Jährigen auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen erst im Dezember 2019 verhaftete Mann war damals nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden.
Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Frankfurter Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP, CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“ Die reißerischen Artikel in Regionalzeitungen und die daraus resultierende Hetze, ermutigte jene, denen die verbalen Angriffe nicht weit genug gehen. Für die Anschläge machen wir daher auch die geistigen Brandstifter mitverantwortlich. Brandanschläge gegen linke Zentren und Wohnprojekte, rechte Netzwerke bei der Polizei und Morddrohungen, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben sind, stellen nur die Spitze des Eisbergs dar.
Nach dem Ende der Demonstration „NSU 2.0 den Prozess machen!“ am 23. März 2019, die von einem empörenden Polizeiaufgebot, teilweise dreireihig eingekesselt und ständig abgefilmt, begleitet wurde, stürmten Greiftrupps der Polizei unter anderem die voll besetzte S-Bahnebene der Hauptwache bei einfahrender S-Bahn, um dort auf dem Heimweg befindliche Demonstrant*innen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Unserem Genossen wird im Rahmen dieser unverfrorenen Polizeiaktion Beamtenbeleidigung vorgeworfen, einem weiteren Genossen angebliche Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Wenn von Nazis und Rechtsradikalen durchsetzte Polizeitruppen antifaschistische Demonstrationen abfilmen, ist das Verdecken des Gesichts ein legitimer Selbstschutz.
Kommt zum Prozess. Keine*r allein vor Gericht!
Montag, 13. Januar 2020, 14 Uhr, Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1,
Saal/Raum 23_E, 2.OG
Prozesshilfe Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden
IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14 BIC: GENODEM1GLS Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!
Solidarität mit unseren Genossen vom AKU-Wiesbaden und der FAU-Frankfurt!