Der vorsitzende Richter war Herr Stöcklein, der Verteidiger Herr Groß und die Staatsanwältin Frau Rohde.
Interessanterweise erwartete der Richter eine Frau Kern als Staatsanwältin. Frau Rohde antwortete nur mit einem unsicheren „Keine Ahnung“ auf die Frage, warum sie jetzt die Funktion übernehme.
Es waren viele Zuschauer*innen anwesend und beobachteten interessiert die Veranstaltung.
Der Richter wurde mehrmals laut wegen gemurmelter Gedanken im Zuschauerbereich und verlor völlig die Fassung, als ein Handy klingelte. Darauf brüllte er „Scheiß Handys“ und drohte den Prozessbeobachtern, den Saal zu räumen.
Ebenfalls war spannend, dass der Richter die Zuschauer aufforderte, ruhiger zu sein, dafür allerdings die Staatsanwältin Frau Rohde sich mehrere Male an das Publikum wandte. Als sie zu einem Monolog über Polizeiarbeit im Allgemeinen ansetzen wollte, hatte der Richter Mühe sie davon abzuhalten und sich lieber auf die Verhandlung und die Befragung der Zeugen zu konzentrieren.
Am 21.7.2018 fand ein Aufmarsch von rechtsradikalen Bündnissen und der Gruppe Beweg was in Mainz statt. Auf dem Rückweg der rechten Teilnehmer soll die Angeklagte angeblich einen Polizisten getreten haben.
Als erstes wurde die Aussage des Geschädigten, dem Polizisten Herr Erik Bangert, gehört. Er konnte die rechten Demonstrationsteilnehmer nur vage als die Rechten zuordnen. Ebenfalls war er nicht in der Lage, die verschiedenen Lager auseinander zu halten. Bis auf den Anmelder der rechten Demonstration den er gut kannte. Vom Sehen, wie er schnell hinzufügte.
Nach mehrmaligen Fragen seitens des Richters und des Verteidigers war er nicht ganz sicher ob die Angeklagte im Weg stand oder in Bewegung war. Aber er konnte sich an die Farbe der Schuhe erinnern. Die Beklagte war seiner Ansicht nach im Weg. So war er nicht in der Lage an der Person einfach vorbeizugehen. Deshalb hat er sie an der Schulter genommen und weggezogen, worauf die Angeklagte laut eigener Aussage ins Stolpern geriet.
Erst nachdem ihm sein Kollege Trautmann kurz darauf sagte, dass die Beklagte ihn angeblich getreten hatte, verspürte er plötzlich einen Schmerz am Bein. Diesen verspürte er zwar nicht sonderlich stark, es gab auch keine blauen Flecken (der Richter fragte nach), der Schmerz war nach 2 Stunden weg und er meldete sich auch nicht dienstunfähig, aber soll klar zu merken gewesen sein.
Der als Zeuge geladene Kollege von Herr Bangert, Herr Felix Trautmann, steigerte die politische Ahnungslosigkeit der Polizei, wer da eigentlich vor Ort war, indem er fest sagte, dass die rechten Teilnehmer die AfD wären. Er soll hinter Bangert gelaufen sein, in einer Polizeikette, die aber gleichzeitig so geschlossen sein soll, um die verschiedenen Lager abzuschirmen, aber auch so offen dass die Beklagte wohl sich vorne dran hätte stellen können. Aber es wäre nicht möglich um Personen herum zu gehen.
Den Tritt hat er nicht gesehen, aber dafür die Bewegung, die wohl wie ein Tritt aussah. Aber das „auch nur aus der Peripherie“. Obwohl er ja irgendwie ganz nahe und dann wieder etwas entfernt stand, oder sich vielleicht auch bewegte. Er vermutete, dass Bangert wohl einen leichten Schmerz verspürte.
Auch hat der Kollege Bangert die Angeklagte ja auch erst nach dem Tritt bzw. der so aussehenden Bewegung weggeschoben. Was eigentlich widersprüchlich ist…
Die beiden Zeugen haben sich im Anschluss mit ihrem Gruppenführer Martin Friedrich beraten und dort wurde die Entscheidung gefällt, Anzeige zu erstatten.
Der Verteidiger der Angeklagten legte die Unsicherheiten der Polizisten offen und zeigte wie wenig die beiden Polizisten sich ihrer Sache sicher waren.
Während der beiden Aussagen der Zeugen musste die Staatsanwältin öfters die Aussagen der Beamten wiederholen und zusammenfassen um den zwischen „weiß nicht“ und „nicht genau gesehen“ pendelnden Aussagen der Beamten, etwas Glaubwürdigkeit angedeihen zu lassen.
Ebenfalls äußerte der Richter, selbst ehemaliger Polizist, seine Zweifel an der Professionalität des Polizeieinsatzes und aufgrund ihrer Statur, der Fähigkeit der Beklagten, sonderlich hart treten zu können.
Als der Richter seine Ansichten zum Fall darlegte und ein niedriges Strafmaß als adäquat ansah, beharrte Frau Rohde trotzig auf ihrer Ansicht, der Gesetzgeber haben extra den Paragraphen so gemacht um solche Fälle hart ahnden zu können. Und das sollte man jetzt auch mal tun.
Das Strafmaß war laut dem neu verschärften Paragraph 113 StGB 90 Tagessätze zu je 50€, oder 3 Monate Gefängnis. Schlussendlich wurde die Beklagte dazu verurteilt, 2.400€ Euro zu zahlen an die Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen.
Insgesamt machte alles den Anschein, dass hier auf Biegen und Brechen jemand verurteilt werden sollte. Heute sahen wir eine weniger als dünne Beweislage, Zeugen die mehr nicht mitgekriegt als gesehen haben und eine Staatsanwältin, der ihre eigne Profilierung vermutlich sehr wichtig ist. Trotz alledem wurde die Darstellung der Polizisten bereitwillig übernommen. Selbst für die bedingungslosen Verteidiger des „Rechtsstaates“ muss das heute als ein Trauerspiel in Erinnerung bleiben.