Erklärung der Rote Hilfe – Ortsgruppe Mainz zum Prozessauftakt gegen Mashar T vor dem Oberlandesgericht Koblenz
Gegen Mashar T., der sich seit Juni 2019 in U-Haft befindet wurde am 27. Februar vor dem Oberlandesgericht in Koblenz der Prozess eröffnet.
Mashar T. war fast sieben Jahre in der Türkei inhaftiert, wo er gefoltert wurde und noch heute unter den Folgen zu leiden hat. In Deutschland ist er als politischer Flüchtling anerkannt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm jedoch eine Rücknahme dieses Status.
Der 61Jährige wird beschuldigt, von Anfang Mai 2018 bis zu seiner Festnahme als Kader das „PKK-Gebiet“ Mainz verantwortlich geleitet zu haben, weshalb er nun wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ vor Gericht steht.
Was ihm vorgeworfen wird, ist die Organisation von Spendenkampagnen und Gedenkveranstaltungen sowie die an Versammlungen und Kundgebungen teilgenommen und für mobilisiert zu haben.
Mit diesem Prozess macht sich die deutsche Justiz zu einem Handlanger von Erdogan und seinem Unrechtssystems. Die DPA hat den Text des Gerichts unhinterfragt übernommen und verbreitet.
Der oberste Gerichtshof Belgiens hat in einem Urteil vom 28. Januar 2020 rechtskräftig festgestellt, dass sich bei der PKK nicht um eine terroristische Gruppierung handelt, sondern um eine bewaffnete Partei in einem lang anhaltenden Konflikt handelt.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz ignoriert dies hartnäckig; sie zieht es vor, sich die Sichtweise der türkischen Justiz zu Eigen zu machen – ein Kniefall vor dem Diktator Erdogan.
Die Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz fordert daher die unverzügliche Freilassung von Mashar T.