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Demonstration gegen das hessische Versammlungsgesetz in Wiesbaden am Samstag, 11.03.2023 // 13 Uhr

Am 11. März 2023 wollen wir zusammen in der Hessischen Landeshauptstadt gegen das drohende neue Versammlungsgesetz der Hessischen Landesregierung auf die Straße gehen.

Der Gesetzesentwurf von CDU und den Grünen beinhaltet grundlegende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und soll als Repressionswerkzeug gegen unangenehmen Protest eingesetzt werden.

So sollen neben zahlreichen Eingriffen ins Demonstrationsgeschehen wie Verbote von Tanzdemos und Blockbildungen oder das Tragen von einheitlicher Kleidung
auch die Befugnisse von Polizei und Versammlungsbehörden ausgeweitet werden.
Der Polizei soll ermöglicht werden Personenkontrollen im Vorfeld von Versammlungen durchzuführen. Das dauerhafte Abfilmen vom Versammlungsgeschehen durch Drohnen aus der Luft und kameraführende Beamte am Boden soll präventiv erlaubt werden. Außerdem soll die Polizei verdeckt ermittelnde Beamte in Demonstrationszügen einsetzen dürfen.

Dieser Eingriff trifft neben den zu erwartenden politischen Gruppierungen jede Form von nicht-kommerziellen Versammlungen.
Ob gemeinsamer Fanmarsch zum Stadion, Christopher Street Day oder der Streikposten vor den Werkstoren, all das wird es in der heutigen Form zukünftig nicht mehr geben.
Darüber hinaus wird das in Kraft treten des Gesetzes für potenzielle Versammlungsteilnehmende zukünftig eine abschreckende Wirkung haben und steht so einer uneingeschränkten Versammlungsfreiheit entgegen.

Grund dafür ist eine Reihe nur vage formulierter Begründungen für ein Eingreifen der Polizei in zukünftige Versammlungsgeschehen, welches mit einer Bandbreite an repressiven Maßnahmen wie zum Beispiel anlasslose Kontrollen im Vorfeld begangen werden kann.

Bereits in der Plenarwoche 21-23.03.2023 soll das neue Hessische Versammlungsgesetz mit dem ironischen Namen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ beschlossen werden.

Besonders in Zeiten von Krieg, Krise und dem zunehmenden Versuch staatlicher Überregulierung ist eine uneingeschränkte Versammlungsfreiheit eine wichtige Verteidigung für Demokratie und Menschenrechte.

Die Hessische Landesregierung reiht sich mit dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf hinter Bayern, NRW, Baden-Württenberg in eine Reihe neuer Versammlungsgesetze ein, die eine autoritäre Entwicklung des Staates aufzeigen sowie den Versuch einen rechtskonservativen Wunsch nach Sicherheit und Ordnung umzusetzen.

Wir fordern daher:

– den sofortigen Stopp des HVersFG

– keine Vorverurteilung von Versammlungsteilnehmenden

– keinen Einsatz von Überwachungsmaßnahmen auf Versammlungen

– eine mögliche Versammlungsteilnahme ohne Angst vor Strafverfolgung

– keine Beschränkung der Versammlungsformen und Darstellung

– eine Abkehr der staatlichen Einflussnahme von Demokratischen Prozessen

Solidarität mit Soli Antifa Ost

Aus aktuellem Anlass sprechen die Rote Hilfe Ortsgruppen Kassel, Marburg-Gießen, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt den Soli Antifa Ost Strukturen ihre Solidarität aus.

Dass einer der Angeklagten im „Lina-Verfahren“, Johannes Domhöver, sich zum Kronzeugen gegen seine ehemaligen Genoss:innen macht, ist der Super-GAU aus Sicht der Antirepression. Wieviele Genoss:innen er verraten hat und verraten wird, wissen wir noch nicht, aber der Schaden, den er damit anrichtet, ist immens.
Wir solidarisieren uns deshalb mit Soli Antifa Ost, weil manche die bizarre Behauptung aufstellen, man habe Johannes zu diesem Schritt gedrängt. Johannes war bereits vorher die Solidarität entzogen worden, da er als Täter sexualisierter Gewalt geoutet worden war. Wir sagen: Jedes Outing eines Täters sexualisierter Gewalt ist prinzipiell richtig! Dass Johannes nun Kronzeuge ist, ist seine Entscheidung gewesen. Dass es nötig war, ihn zu outen, liegt ebenfalls in seiner Verantwortung. Zu behaupten, dass seine umfangreichen Aussagen über linke Strukturen nun eine Art Retourkutsche dafür seien, dass man ihn für seine wiederholten Gewalttaten gegenüber Genossinnen outgecallt hat, ist widerlich.

Das eigentliche Problem ist, dass sexualisierte Gewalt in unserer Gesellschaft kaum Konsequenzen für die Täter hat und auch Linke und Linksradikale damit mehr schlecht als recht umgehen. Es wird gedeckt, verschwiegen und kleingeredet. Was wir dagegen brauchen ist das Vertrauen ineinander, dass wir uns gegenseitig keine Gewalt antun, unsere Bedürfnisse achten und unsere Genoss:innen nicht verraten. Dieses Vertrauen hat Johannes nicht nur verletzt, sondern auch durch seine wiederholten Übergriffe und jetzt das Kronzeugenprogramm erschüttert. Dass so etwas nicht wieder passiert, ist in unser aller Verantwortung. Auch als Antirepressionsstrukturen müssen wir uns grundsätzlich mit dem Thema sexualisierter Gewalt (in der Linken) auseinandersetzen.

Staatliche Repression gegen unsere Strukturen setzt auch immer auf Spaltung. Es gibt kaum einen größeren Keil als das Kronzeugenprogramm. Gerade jetzt müssen wir solidarisch miteinander bleiben! Es kann nicht sein, dass wir uns darüber streiten, ob man „Verständnis“ für den Schritt von Johannes aufbringen kann, seine Genoss:innen zu verraten. Es kann nicht sein, dass wir darüber streiten, ob wir sexualisierte Gewalt verurteilen.

Wir wissen, dass die Arbeit von Soli-Kreisen stets anstrengend und kompliziert ist. Die konkreten Entwicklungen machen die nicht leichter. Dafür verdient ihr unseren Respekt. Danke für euer Engagement, liebe Genoss:innen!

Ein paar Links:
Outing (mit Trigger Warnung): https://de.indymedia.org/node/156448
Johannes Domhöver als Kronzeuge: https://www.soli-antifa-ost.org/le-b-hausdurchsuchungen-im-antifa-ost-verfahren-johannes-domhoever-ist-kronzeuge/
Mehr Infos zum Verfahren findet ihr selbstverständlich auf: https://www.soli-antifa-ost.org

Wiesbaden: Schreibabend an politische Gefangene

Im Vorfeld des 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen, lud die Rote Hilfe Wiesbaden zum gemeinsamen Briefe schreiben an die Genoss*innen im Knast ein.

In gemütlicher Runde mit Knabbereien, Getränken und Musik wurden im Infoladen Wiesbaden zahlreiche Briefe an verschiedene politische Gefangene verfasst. Die solidarischen Grüße richteten sich u. a. an inhaftierte Antifas, Klimaaktivist*innen und Genoss*innen aus dem kurdischen Befreiungskampf.

Danke an alle, die gekommen sind und mit dieser Aktion gezeigt haben, dass die Gefangenen nicht alleine sind.

Verschwörungsmythen entgegentreten – Der 17.04.2021 in Wiesbaden aus Sicht einer Anti-Repressionsstruktur

Das Ordnungsamt hat es erfreulicherweise nicht verhindert, dass am 17.04. Aktivistis in unterschiedlicher Form, auch abseits der angemeldet stationären Kundgebung am Hauptbahnhof, ihren Unmut gegen die Mischung aus Quatschdenker*innen, Neo-Nazis, Reichsbürgern und friends, auf die Straße getragen haben.

Das Hin und Her zwischen Anmeldeperson und Ordnungsamt kann nur als Blockadehaltung, Verweigerung von Kooperation und als Versuch gewertet werden, die frühzeitig, am 28.03. angemeldete Versammlung des „Bündnis gegen Verschwörung und Polizeigewalt“ zu verhindern. Bis zum Ende ließ sich das Amt sehr viel Zeit mit Rückmeldungen. Erst am 14.04. – also 17 Tage nach der Anmeldung und 3 Tage vor der geplanten Kundgebung/Demonstration – erhielt das Bündnis eine schriftliche Verbotsverfügung. Eine Ersatzweise am Tag darauf erfolgte Anmeldung für den Kranzplatz am 15.04. wurde ohne Nennung inhaltlicher Gründe am 16.04. abgelehnt. Auch am 16.04. lagen die Auflagen, für die von der Behörde gewünschte stationäre Kundgebung in der Herbertanlage, vor. Während das Ordnungsamt also versuchte den Gegenprotest in Bahnhofsnähe zu halten, meldeten die Quatschdenker*innen, QD-nahe Gruppen und der jahrzehntelang aktive Neonazi Manuel M., insgesamt 4 Kundgebungen im Stadtgebiet an.

Nur spontan konnte dann am am Samstag am Kranzplatz ein Anlaufpunkt des „Bündnis gegen Verschwörung und Polizeigewalt“ angemeldet werden.

Schon bevor die große Kundgebung der Quatschdenker*innen auf den Reisinger Anlagen aufgelöst wurde, sickerten kleinere und größere Grüppchen in die Stadt, was von diesen auch schon im Vorfeld angekündigt wurde. Ohne antifaschistische Aktivist*innen wären sicher mehr und größere Gruppen von QDlern in die Stadtmitte gezogen. #DankeAntifa

Wie gewohnt ist die Polizei gegen antifaschistische Aktivistis teilweise unverhältnismäßig brutal vorgegangen, einige wurden wie Schwerverbrecher*innen behandelt, mit Handschellen gefesselt und es wurden langwierige Maßnahmen durchgeführt. Menschen mussten sich von Kopf bis Fuß akribisch untersuchen lassen, teilweise wurden sie dafür in Seitengassen oder Passagen geführt, Rucksäcke wurden ausgekippt, Schuhe mussten ausgezogen werden, Fotos und Videoaufnahmen wurden angefertigt und viele Platzverweise erteilt. Mindestens eine Person wurde bei der Mitnahme von Cops verletzt.

Es ist davon auszugehen, dass die Polizei Videomaterial auswertet und es ist möglich, dass Aktivistis Post von den Repressionsbehörden erhalten.

Falls ihr von polizeilichen Maßnahmen betroffen wart:

  • Schreibt zeitnah ein Gedächtnisprotokoll und bewahrt es an einem sicheren Ort auf.
  • Redet bei Bedarf mit euren Freund*innen, der Scheiß kann belasten!
  • Wenn ihr Post bekommt, wendet euch an Anti-Repression-Strukturen in eurer Nähe, zum Beispiel Rote Hilfe – Gruppen.

Und noch ein wichtiger Hinweis zu Schluss: Wir haben auch sehr viel Freude daran, wenn Arschlöchern Schlandlappen geklaut werden. Aber denkt bitte daran, dass sich auch Repressionsbehörden über Bilder und Videos im Netz freuen könnten.

 

Verfahrensausgang vom 2.12.2020 in Wiesbaden – Mit Erklärung

In der Verhandlung wegen einer Blockadeaktion gegen die rechten „Gelbwesten“ Anfang 2019, die uns als Versammlungssprengung vorgeworfen wurde haben wir folgendes heute erreicht:

– gegen eine Angeklagte wurde die Geldstrafe gegenüber dem Strafbefehel verringert & mit einer schon bestehenden zu einer Gesamtstrafe zusammengelegt, sodass eine Eintrag im Führungszeugnis vermieden wurde.
– das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde eingestellt (gegen gemeinnützige Geldzahlung).

Wie schon am letzten Verhandlungstag im Juli gegen einen weiteren Mitangeklagten (Geldstrafe blieb bei Höhe aus Strafbefehl), blieb die Richterin inhaltlich unnachgiebig bei ihrer Hardliner-Auffassung, die auch friedliche Blockadeaktionen als „grobe Störung oder Gewaltandrohung zur Vereitelung der Durchführung einer Versammlung“ wertet. Dem entgegenstehend verlangt die Rechtssprechung des BVerfG nach einer Differenzierung zwischen eher symbolischen, demonstrativen Blockaden (die ebenfalls unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit stehen) und solchen, die nur dazu dienen etwas physisch durchzusetzen (z.B. die Nicht-Durchführung einer Versammlung). Es sind zahlreiche Leute erschienen, um uns solidarisch zu begleiten. Das hat sicher dazu beigetragen, dass sich die Stimmung im Gericht nicht gänzlich gegen uns wendete, auch trotz dem Umstand, dass gut die Hälfte den Saal nach kurzer Zeit wieder verlassen musste, da aktuell die Zuschauer*innen-Zahlen wegen der Covid19-Situation begrenzt werden und wir Angeklagten uns keine weitere Verschiebung bzw. Vertagung der Verhandlung gewünscht hatten. An dieser Stelle noch einmal ein großer Dank an alle, die zur Unterstützung gekommen sind.

Einlassung einer Angeklagten

zum Prozess wegen Blockadeaktion gegen die „Gelbwesten“ in Wiesbaden

Als erstes möchte ich etwas klarstellen:

Selbstverständlich ist mir bewusst, Continue reading

Repression gegen Antifaschismus – Prozess in Wiesbaden am Mittwoch, den 2. Dezember 2020

Die meisten dürfte schon wissen worum es geht. In Wiesbaden gibt es wegen einer Blockadeaktion gegen eine rechten Demo 2019 Prozesse gegen noch 3 Antifaschist*innen, zwei davon werden am 02. Dezember verhandelt. Eine erste Verhandlung gegen eine weitere Person endete im Juli mit der Bestätigung des Strafbefehls (also Geldstrafe).
Den Antifaschist*innen wird „Versammlungssprengung“ vorgeworfen wegen der bloßen Teilnahme an einer spontanen Gegenversammlung in Form einer Menschenkette. Tatsächlich wurden die rechtradikalen/verschwörungsideologischen „Gelbwesten“ für eineinhalb Stunden blockiert, keineswegs ihre Versammlung gesprengt. Es reiht sich in die zunehmende repressive Einschränkung linker Protestformen ein, dass eine passive Blockade mit diesem Paragraphen kriminalisiert wird und ist bundesweit (bisher) nicht üblich.
 
Natürlich wünschen sich die Betroffenen möglichst viel Solidarität und Öffentlichkeit. Geht zur Verhandlung und sagt noch mehr Menschen Bescheid. Leider werden wahrscheinlich wegen der Pandemie nicht viele Zuschauer*innen reingelassen.
 
Haltet euch also (wenn ihr könnt) den Verhandlungstermin frei: *02.12.20* um *13:30 Uhr* am *Amtsgericht Wiesbaden*

Zum Tod unseres Genossen Michael „Leo“ Brühl

Wir betrauern den Tod unseres langjährigen Freundes und politischen Weggefährten Michael „Leo“ Brühl (*23. Oktober 1947, gestorben am 5. Oktober 2020).

Sein langes politisches Leben war stets durch einen kritischen und wachen Blick begleitet. Als Initiator und Ideengeber unzähliger linker Arbeitskreise, Diskussionsrunden und Initiativen war er z. B. an der Gründung des Infoladens Linker Projekte, der kommunistischen Hilfe, des Bildungs- und Solidaritätswerkes Anna Seghers und der örtlichen Rote Hilfe Gruppe beteiligt und hat damit die linke politische Landschaft in Wiesbaden nachhaltig geprägt.

Lieber Leo, du hast für Generationen von politischen Menschen solidarische, antikapitalistische, antifaschistische und internationalistische Grundsteine gelegt. Dafür sind wir dir von Herzen dankbar.

Deine Rote Hilfe Ortsgruppe Wiesbaden

Prozess gegen Antifaschist*in – Aufruf zur solidarischen Begleitung. VERSCHOBEN // Neuer Termin, Mittwoch 15. Juli 2020 um 9:30 Uhr

Schon wieder ein Prozess, schon wieder in Wiesbaden. Schon wieder soll das „Recht“ der Rassist*innen und Faschist*innen auf ungestörten und reibungslosen Ablauf ihrer Aufzüge durch die versammlungsrechtliche Kriminalisierung antifaschistischer Proteste durchgesetzt werden.

Was hat sich am 19.01.2019 in der Bahnhofstraße abgespielt? Eine Demonstration in gelben Warnwesten, mit Deutschland-Fahnen und einem Fronttransparent, das Bezüge zu Weltverschwörungstheorien herstellt, lief Richtung Landtag. Schon im Vorfeld hatten die Veranstalter*innen („WirSindVielMehr“) versucht sich ein „überparteiisches“ Image zu geben, im Aufruf wurde appelliert keine offen rechte Symbolik zu zeigen. Als zentraler Anküpfungspunkt wurden die sozialen Forderungen des „Gilet Jaunes“ Aufstandes in Frankreich gewählt. Dass es sich dabei um eine Querfront-Strategie handelt, wurde aus dem Zusammenhang schnell klar. Die überregionale, rassistische Mobilisierung einer gemischten Szene (Frauenbündnis Kandel, Patrioten NRW, Merkel-Muss-Weg /Beweg-Was, etc…) stellt so etwas wie die westdeutsche „Straßenbewegung“ des Rechtsrucks und der AfD-Basis dar, mittels der in enger Einbindung sozialer Medien rassistische Stimmung gegen Geflüchtete und Muslim*as sowie antisemitisch aufgeladenes Verschwörungsdenken geschürt wird. In Wiesbaden ist dieses Spektrum durch die Gruppe „Hand in Hand“ vertreten, die auch als Erste mit gelben Westen durch Wiesbaden lief, parallel zu „Frauenbündnis Kandel“ und anderen Rechten, die dieses Symbol sehr schnell in ihre Demo-Routine übernahmen. Kurz darauf folgten eigene „Gelbwesten“ Demos in Deutschland, die aber anders als in Frankreich vor allem diesem Spektrum dazu dienen sollten ihr rechtes Stigma abzustreifen. Die Mobilisierung der neuen Gruppe „WirSindVielMehr“ bestand dann aus einzelnen Motorradrockern, Kampfsportlern, Identitärer Bewegung und vor allem rassistischen und antisemitischen Internet-Akteur*innen wie „Abendland Deutschland“ oder dem bekannten rechten Influencer Henryk Stöckl, die Demonstrationen für ein weitaus größeres Online-Publikum streamten. In der Anfangszeit wurde diese Mobilisierung von der Lokalpresse nicht als rechtsradikal begriffen. Erst in den nächsten Monaten, mit entschlossenen Gegenaktionen bei jeder neuen Gelbwesten-Demo, mit der Veröffentlichung von immer mehr antifaschistischer Recherchearbeit und mit der Problematisierung in überregionalen Medien änderte sich das. Als „WirSindVielMehr“ sich nicht mehr medial als „überparteiisch“ inszenieren konnte, gab sie ihre Demonstrationen auf.

Es ist daher unsere Verantwortung sich solchen faschistischen Mobilisierungsversuchen entgegenzustellen und ihren Charakter möglichst schon im Keim offenzulegen, bevor sie menschenfeindliche Dynamiken auch lokal verstärken können. Wir MUSSTEN an diesem Tag klar machen, dass dafür in Wiesbaden kein Durchkommen ist. Wie wichtig dies ist, zeigte sich schon an diesem Tag selbst. Henryk Stöckl filmte Passant*innen ab und drohte ihnen, bloß weil sie sich mit unserem Protest solidarisch zeigten. Es wurde noch deutlicher, als abreisende Genoss*innen am Bahnhof von Teilnehmern der rechten „Gelbwesten“ angegriffen wurden und nur wenige Wochen später, als in den Foren dieser Szene, Videos des Wohnhauses und Bilder des Klingelschilds eine*r wiesbadener Antifaschist*in auftauchten.

Es kann keine Kompromisse, keine ausgewogene Debatte, keine öffentliche Abwägung mit rassistischen und antisemitischen Kräften geben, ohne dass dabei die Rechte und die Würde jener Menschen verletzt werden, die durch diese Kräfte in ihrer Freiheit und ihrem Leben bedroht sind.

Da die Staatsanwaltschaft dies anders sieht, kommt es nun zu einem Prozess gegen eine*n der Antifaschist*innen, gegen die nach dem 19.01.2019 Ermittlungen aufgenommen wurden. Gemeint sind dabei wir alle.

Für uns ändert das nichts daran: Antifaschismus bleibt notwendig und legitim.

Kommt zum Prozess, zeigt Solidarität.

Neuer Termin:
Mittwoch, 15. Juli 2020, 09:30 Uhr, Amtsgericht Wiesbaden

Saal 0.006

Aufruf zur Prozessbegleitung am Montag, den 13. Januar 2020 um 14:00 Uhr im Amtsgericht FFM – Solidarität mit dem AKU- und FAU-Genossen

Solidarische Gerichtsbegleitung am 13. Januar 2020 und Soli-Barabend am 17. Januar 2020

Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „NSU 2.0 den Prozess machen!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız seit August 2018, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess um den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. In den Schreiben, die die genaue Wohnadresse der Familie enthielten, wurde die zweijährige Tochter der Anwältin mit dem Tod bedroht. Die Daten waren an einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt abgefragt worden. Im Zuge der Ermittlungen wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt. Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu insgesamt 10 Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Schon im Dezember 2018 hatten Genoss*innen des autonomen Kulturzentrum Metzgerstraße in Hanau einen 46-Jährigen auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen erst im Dezember 2019 verhaftete Mann war damals nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden.
Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Frankfurter Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP, CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“ Die reißerischen Artikel in Regionalzeitungen und die daraus resultierende Hetze, ermutigte jene, denen die verbalen Angriffe nicht weit genug gehen. Für die Anschläge machen wir daher auch die geistigen Brandstifter mitverantwortlich. Brandanschläge gegen linke Zentren und Wohnprojekte, rechte Netzwerke bei der Polizei und Morddrohungen, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben sind, stellen nur die Spitze des Eisbergs dar.

Nach dem Ende der Demonstration „NSU 2.0 den Prozess machen!“ am 23. März 2019, die von einem empörenden Polizeiaufgebot, teilweise dreireihig eingekesselt und ständig abgefilmt, begleitet wurde, stürmten Greiftrupps der Polizei unter anderem die voll besetzte S-Bahnebene der Hauptwache bei einfahrender S-Bahn, um dort auf dem Heimweg befindliche Demonstrant*innen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Unserem Genossen wird im Rahmen dieser unverfrorenen Polizeiaktion Beamtenbeleidigung vorgeworfen, einem weiteren Genossen angebliche Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Wenn von Nazis und Rechtsradikalen durchsetzte Polizeitruppen antifaschistische Demonstrationen abfilmen, ist das Verdecken des Gesichts ein legitimer Selbstschutz.

Kommt zum Prozess. Keine*r allein vor Gericht!

Montag, 13. Januar 2020, 14 Uhr, Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1,

Saal/Raum 23_E, 2.OG

Prozesshilfe Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden
IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14 BIC: GENODEM1GLS Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!

FAU-Frankfurt + AKU Wiesbaden: SOLI-Abend im Klapperfeld

Solidarität mit unseren Genossen vom AKU-Wiesbaden und der FAU-Frankfurt!