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Repression und Widerstand. Genoss:innen aus Chile berichten über ihre politischen Kämpfe am 27.9. in Mainz

Vier Jahre nach den Aufständen, fünfzig Jahre nach dem Putsch. Eine Delegationsreise organisiert von der Roten Hilfe e. V. und Chilesoli.22

Am 4. September 2022 wurde in Chile in einem Referendum ein neuer progressiver Verfassungsentwurf abgelehnt, der die alte autoritär-neoliberale Verfassung der Pinochet-Diktatur ersetzen sollte. Dem Weg zur Abstimmung gingen lange Kämpfe voraus. 2019 entbrannten soziale Proteste in Chile, weil die Fahrpreise für die Metro erhöht wurden. Die tagelangen Riots wuchsen zu einem landesweiten Aufstand an, den die chilenische Regierung durch die Zustimmung zu einem verfassungsgebenden Prozess versuchte zu befrieden. Heute befinden sich die Bewegungen in einer Rekonsolidierungsphase, während die extreme Rechte sich im Aufwind befindet.

Eine Besonderheit der chilenischen Bewegungen ist der starke Bezug auf die historische Repression der Pinochet-Diktatur, nicht nur auf die gegenwärtigen politischen Gefangenen. Die Erinnerung an die Gefangenen, Gefolterten und Ermordeten der Diktatur und die Forderung nach Aufarbeitung – insbesondere der Praxis des „Verschwinden-Lassens“ – spielen eine große Rolle und werden mit der Erfahrung der gegenwärtigen Repression verknüpft. Sowohl die soziale Zusammensetzung der chilenischen Revolte und ihre Verbindung zu feministischen und indigenen Kämpfen, als auch die einzigartige Verknüpfung von historischer und aktueller Repression, machen Chile zu einer spannenden historischen Erfahrung, von der alle viel lernen können, wenn es uns gelingt, über Grenzen hinweg zu einer gemeinsamen internationalistischen Diskussion zu kommen.

Was hat das neoliberale Labor der Militärdiktatur von 1973 mit dem Aufstand von 2019 und dem Verfassungsreferendum von 2022 zu tun? Welche Relevanz hat diese Geschichte für Kämpfe in Deutschland? Welcher Repression sind die Genoss*innen ausgesetzt und wie organisieren sie ihren Widerstand? Um diese Fragen zu diskutieren und in einen gemeinsamen Austausch zu kommen, sind fünf Aktivist:innen aus verschiedenen Strömungen und Spektren eingeladen, die von der historischen wie aktuellen Repression, aber auch aus dem Inneren der feministischen und der Schüler*innen-Bewegung berichten werden.

27.9. Mainz, 19:00 Uhr
DGB Julius Lehbach Haus,
Kooperation mit: Linkswärts e.V.; verdi LandesMigrationsauschuss RLP/Saarland, Förderverein Geschichte der Arbeiterbewegung, des Antifaschismus und des Antirassismus e.V.

Soli-Tresen und Briefe schreiben an politische Gefangene am Freitag, den 17. März // 19 Uhr // Infoladen Wiesbaden

Reißen wir die Mauern ein, die uns trennen – Am Vorabend des Tags der politischen Gefangenen schreiben wir Genoss*innen in den Knästen!

Am Freitag, den 17.03. um 19 Uhr lädt die Rote Hilfe Wiesbaden ein, in den Infoladen, Blücherstraße 46 (Hinterhof), zum Solitresen und gemeinsamen Briefe schreiben für Gefangene. 

Wir haben Papier, Postkarten, Umschläge und Briefmarken da sowie Adresslisten. Auch für Getränke und Snacks ist gesorgt. 

Manchmal ist es holprig und fühlt sich erst mal komisch an, einer „fremden“ Person zu schreiben, gemeinsam kann es leichter sein.

Tipps zum Briefe schreiben:

https://rote-hilfe.de/aktiv-werden/gefangenen-schreiben
https://abcrhineland.blackblogs.org/briefe-letters/

Vortrag „Standhalten – gemeint sind wir alle- Feindbild links: Das aktuelle § 129 Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbau Hamburg“ am Samstag, den 11. März // 18:30 Uhr im Infoladen, Mainz

„Standhalten – gemeint sind wir alle“

Feindbild links: Das aktuelle § 129 Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbau Hamburg

Vortrag mit Betroffenen und der Soligruppe

Veranstalterinnen: Rotes Mainz und Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz

Ort: Infoladen Ella Janecek Zanggasse 21, Mainz nähe HBF

Demonstration gegen das hessische Versammlungsgesetz in Wiesbaden am Samstag, 11.03.2023 // 13 Uhr

Am 11. März 2023 wollen wir zusammen in der Hessischen Landeshauptstadt gegen das drohende neue Versammlungsgesetz der Hessischen Landesregierung auf die Straße gehen.

Der Gesetzesentwurf von CDU und den Grünen beinhaltet grundlegende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und soll als Repressionswerkzeug gegen unangenehmen Protest eingesetzt werden.

So sollen neben zahlreichen Eingriffen ins Demonstrationsgeschehen wie Verbote von Tanzdemos und Blockbildungen oder das Tragen von einheitlicher Kleidung
auch die Befugnisse von Polizei und Versammlungsbehörden ausgeweitet werden.
Der Polizei soll ermöglicht werden Personenkontrollen im Vorfeld von Versammlungen durchzuführen. Das dauerhafte Abfilmen vom Versammlungsgeschehen durch Drohnen aus der Luft und kameraführende Beamte am Boden soll präventiv erlaubt werden. Außerdem soll die Polizei verdeckt ermittelnde Beamte in Demonstrationszügen einsetzen dürfen.

Dieser Eingriff trifft neben den zu erwartenden politischen Gruppierungen jede Form von nicht-kommerziellen Versammlungen.
Ob gemeinsamer Fanmarsch zum Stadion, Christopher Street Day oder der Streikposten vor den Werkstoren, all das wird es in der heutigen Form zukünftig nicht mehr geben.
Darüber hinaus wird das in Kraft treten des Gesetzes für potenzielle Versammlungsteilnehmende zukünftig eine abschreckende Wirkung haben und steht so einer uneingeschränkten Versammlungsfreiheit entgegen.

Grund dafür ist eine Reihe nur vage formulierter Begründungen für ein Eingreifen der Polizei in zukünftige Versammlungsgeschehen, welches mit einer Bandbreite an repressiven Maßnahmen wie zum Beispiel anlasslose Kontrollen im Vorfeld begangen werden kann.

Bereits in der Plenarwoche 21-23.03.2023 soll das neue Hessische Versammlungsgesetz mit dem ironischen Namen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ beschlossen werden.

Besonders in Zeiten von Krieg, Krise und dem zunehmenden Versuch staatlicher Überregulierung ist eine uneingeschränkte Versammlungsfreiheit eine wichtige Verteidigung für Demokratie und Menschenrechte.

Die Hessische Landesregierung reiht sich mit dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf hinter Bayern, NRW, Baden-Württenberg in eine Reihe neuer Versammlungsgesetze ein, die eine autoritäre Entwicklung des Staates aufzeigen sowie den Versuch einen rechtskonservativen Wunsch nach Sicherheit und Ordnung umzusetzen.

Wir fordern daher:

– den sofortigen Stopp des HVersFG

– keine Vorverurteilung von Versammlungsteilnehmenden

– keinen Einsatz von Überwachungsmaßnahmen auf Versammlungen

– eine mögliche Versammlungsteilnahme ohne Angst vor Strafverfolgung

– keine Beschränkung der Versammlungsformen und Darstellung

– eine Abkehr der staatlichen Einflussnahme von Demokratischen Prozessen

Antifaschist*innen nach TDDZ Worms vor Gericht // Termin verschoben auf den 26.09.

Über 2 Jahre sind vergangen seit sich rund 1000 Antifaschist*innen dem letzten TDDZ entgegenstellten.
Jetzt kommt es zu den ersten Gerichtsverfahren.
Die Anklage lautet: „tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten“. 
Der Antifaschist habe, in der Absicht den Polizisten körperlich zu schädigen und um die Absperrkette der Polizisten zu überwinden, den Polizisten im Stile eine Läufers überrannt.

Im Video ist zu sehen, wie Polizisten den Antifaschisten von hinten zu Boden bringen und ihm auf den Kopf schlagen.

Am 11.07. wird der Prozess um 10:00 Uhr im Amtsgericht Worms beginnen. 
Der Prozess wurde kurzfristig verschoben und wird am 26. September stattfinden.
 
Presse und und Zuschauer*innen sind Willkommen.
 

18.2.2022: 50 Jahre Radikalenerlass – Weg mit Berufsverboten & Klassenjustiz!

Februar/18.00-19.30 Uhr 

Zugangsdaten: https://rote-hilfe.collocall.de/b/dem-fhi-gxj-zkk

Am 28. Januar 2022 jährt sich zum 50. Mal die Verabschiedung des Radikalenerlasses. Unter Vorsitz von Willy Brandt verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder einen Beschluss, der die Behörden anwies, den Öffentlichen Dienst von so genannten Verfassungsfeinden zu säubern. Betroffen waren Postbot*innen, Lokführer*innen, Verwaltungsbeamt*innen und viele andere. Millionen geheimdienstlicher Überprüfungen, Zehntausende von Verhören und weit über 1500 vollstreckte Berufsverbote waren die Folge. Das Material lieferte der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS).

Um die so genannten Regelanfragen zu allen Anwärter*innen zu bewältigen, wurde der VS zu einem gigantischen und nahezu unkontrollierbaren Apparat aufgebläht. Als gesetzliche Grundlage griffen die Regierenden auf die „Gewährbieteklausel“ des deutschen Beamtenrechts zurück, die aus dem nationalsozialistischen „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom Mai 1933 stammt.

Das Ziel aller Aktivitäten gegen alte und neue Berufsverbote muss deswegen auch die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für diese Form der Repression sein. Bis heute kämpfen zahlreiche Betroffene um Rehabilitierung und Entschädigung, bis heute kommen neue Fälle dazu.

Dazu diskutieren:

Lothar Letsche aus Tübingen wollte Gymnasiallehrer werden und erhielt 1977 dafür Berufs- und Ausbildungsverbot. Er arbeitete danach als Verlagsredakteur für Schulbücher und war ab 1981 wissenschaftlicher Angestellter am Deutschen Institut für Fernstudien in Tübingen. Dort wurde er auf Befehl des Wissenschaftsministeriums am letzten Tag der Probezeit gekündigt. Er gewann den Prozess, wurde Betriebsratsmitglied und arbeitete bis zur Rente am Institut. Seit 2001 betreut er die Homepage berufsverbote.de, die der Dokumentation und Solidarität unter den Betroffenen dient.

Silvia Gingold aus Kassel erhielt 1975 Berufsverbot als Lehrerin, weil sie Mitglied in der DKP war. Da das Verwaltungsgericht die Begründung für „nicht ausreichend“ erklärte, musste sie ab 1976 in den Schuldienst eingestellt werden, allerdings nur als Angestellte. Auf Grund ihrer antifaschistischen und friedenspolitischen Aktivitäten überwacht der Inlandsgeheimdienst „Verfassungschutz“ sie bis heute, wogegen sie Klage vor Gericht erhoben hat.

Michael Csaszkóczy, Realschullehrer aus Heidelberg, wurde auf Grund seines antifaschistischen Engagements 2003 in Baden-Württemberg und 2005 in Hessen nicht eingestellt. Nach breiter Protestbewegung und Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim musste er 2007 in den Schuldienst übernommen und teilweise entschädigt werden. Auch er hat von 2012 bis 2016 gegen seine andauernde Überwachung durch den „Verfassungsschutz“ geklagt.

Eine Veranstaltung der Roten Hilfe e.V.

Solidarität mit Björn! #ing1508 Update 2022

Update Februar 2022:
Björn ist raus aus dem Knast!
Sein Anwalt konnte durchsetzen, dass trotz anfänglicher Ablehnung des Gerichts, jetzt der Ansatz „Therapie statt Strafe“ umgesetzt wird.

Update: Björn ist auf eigenen Wunsch in der JVA Schwerte

Liebe Genoss*innen,

leider haben wir jetzt erfahren, dass am kommenden Freitag, den 23.4.2021 um 9 Uhr der Prozess gegen den Antifaschisten Björn eröffnet wird.
Ihm wird vorgeworfen am 15.8. in Ingelheim Cops tätlich angegriffen zu haben, öfters ohne Fahrschein gefahren zu sein und anderes.

Er wurde am 14.11.20 im Danni festgenommen und sitzt seitdem im Knast. Für ihn und andere haben wir am 19.3 eine Knastkundgebung mit 45 Leuten vor dem Knast in Rohbach durchgeführt.
https://rhmzwi.blackblogs.org/leben-heisst-widerstand-nachbericht-zur-knastkundgebung-in-rohrbach/ dort findet ihr auch eine Rede von seinem Anwalt und ein längeres Video von der Kundgebung.

Der Prozess soll mit 14 Belastungszeugen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach (John-F.-Kennedy-Str. 17) beginnen. Da wären ein paar solidarische Menschen im Gerichtssaal echt super – auch wenn es jetzt sehr kurzfristig ist – und für  Björn, der seit über vier Monaten im Knast sitzt, eine konkrete solidarische Unterstützung.

 

Mit solidarischen Grüßen,
Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz

Sie würden uns gerne im Knast begraben – Unsere Solidarität gegen ihre Repression

Aufruf zur Knastkundgebung am 19.3. 2021 in Rohrbach

Am Freitag, den 19 März, wollen wir ab 16 Uhr vor dem Knast im rheinland-pfälzischen Rohrbach die Gefangenen und insbesondere Björn grüßen, der am 14. November letzten Jahres im Dannenröder Wald festgenommen wurde und seitdem in der dortigen JVA inhaftiert ist.

Regierungen maßen sich an, Menschen einen Teil ihres Lebens zu rauben, um ihre politischen, ökonomischen und geostrategischen Machtinteressen durchzusetzen. Die Ausplünderung des Planeten und die Zerstörung von Gesellschaften werden hierbei bewusst in Kauf genommen.

Das Knastsystem ist in einer langen Liste von Repressalien das letzte Glied.

Von diesem System betroffen sind auch drei Kurden. Mazhar Turan, Gökmen Çakil und Hüseyin Acar wurden in den letzten Monaten vom Oberlandesgericht Koblenz verurteilt, weil sie sich für das emanzipatorische Projekt einer anderen Gesellschaft einsetzen, dessen Säulen basisdemokratisch, feministisch und ökologisch sind.

Gegen sie wurden jeweils mehrjährige Gefängnisstrafen verhängt. Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129b Strafgesetzbuch wurden weitestgehend vom Gericht übernommen. Continue reading

Repression gegen Antifaschismus – Prozess in Wiesbaden am Mittwoch, den 2. Dezember 2020

Die meisten dürfte schon wissen worum es geht. In Wiesbaden gibt es wegen einer Blockadeaktion gegen eine rechten Demo 2019 Prozesse gegen noch 3 Antifaschist*innen, zwei davon werden am 02. Dezember verhandelt. Eine erste Verhandlung gegen eine weitere Person endete im Juli mit der Bestätigung des Strafbefehls (also Geldstrafe).
Den Antifaschist*innen wird „Versammlungssprengung“ vorgeworfen wegen der bloßen Teilnahme an einer spontanen Gegenversammlung in Form einer Menschenkette. Tatsächlich wurden die rechtradikalen/verschwörungsideologischen „Gelbwesten“ für eineinhalb Stunden blockiert, keineswegs ihre Versammlung gesprengt. Es reiht sich in die zunehmende repressive Einschränkung linker Protestformen ein, dass eine passive Blockade mit diesem Paragraphen kriminalisiert wird und ist bundesweit (bisher) nicht üblich.
 
Natürlich wünschen sich die Betroffenen möglichst viel Solidarität und Öffentlichkeit. Geht zur Verhandlung und sagt noch mehr Menschen Bescheid. Leider werden wahrscheinlich wegen der Pandemie nicht viele Zuschauer*innen reingelassen.
 
Haltet euch also (wenn ihr könnt) den Verhandlungstermin frei: *02.12.20* um *13:30 Uhr* am *Amtsgericht Wiesbaden*