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Vortrag „Standhalten – gemeint sind wir alle- Feindbild links: Das aktuelle § 129 Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbau Hamburg“ am Samstag, den 11. März // 18:30 Uhr im Infoladen, Mainz

„Standhalten – gemeint sind wir alle“

Feindbild links: Das aktuelle § 129 Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbau Hamburg

Vortrag mit Betroffenen und der Soligruppe

Veranstalterinnen: Rotes Mainz und Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz

Ort: Infoladen Ella Janecek Zanggasse 21, Mainz nähe HBF

Demonstration gegen das hessische Versammlungsgesetz in Wiesbaden am Samstag, 11.03.2023 // 13 Uhr

Am 11. März 2023 wollen wir zusammen in der Hessischen Landeshauptstadt gegen das drohende neue Versammlungsgesetz der Hessischen Landesregierung auf die Straße gehen.

Der Gesetzesentwurf von CDU und den Grünen beinhaltet grundlegende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und soll als Repressionswerkzeug gegen unangenehmen Protest eingesetzt werden.

So sollen neben zahlreichen Eingriffen ins Demonstrationsgeschehen wie Verbote von Tanzdemos und Blockbildungen oder das Tragen von einheitlicher Kleidung
auch die Befugnisse von Polizei und Versammlungsbehörden ausgeweitet werden.
Der Polizei soll ermöglicht werden Personenkontrollen im Vorfeld von Versammlungen durchzuführen. Das dauerhafte Abfilmen vom Versammlungsgeschehen durch Drohnen aus der Luft und kameraführende Beamte am Boden soll präventiv erlaubt werden. Außerdem soll die Polizei verdeckt ermittelnde Beamte in Demonstrationszügen einsetzen dürfen.

Dieser Eingriff trifft neben den zu erwartenden politischen Gruppierungen jede Form von nicht-kommerziellen Versammlungen.
Ob gemeinsamer Fanmarsch zum Stadion, Christopher Street Day oder der Streikposten vor den Werkstoren, all das wird es in der heutigen Form zukünftig nicht mehr geben.
Darüber hinaus wird das in Kraft treten des Gesetzes für potenzielle Versammlungsteilnehmende zukünftig eine abschreckende Wirkung haben und steht so einer uneingeschränkten Versammlungsfreiheit entgegen.

Grund dafür ist eine Reihe nur vage formulierter Begründungen für ein Eingreifen der Polizei in zukünftige Versammlungsgeschehen, welches mit einer Bandbreite an repressiven Maßnahmen wie zum Beispiel anlasslose Kontrollen im Vorfeld begangen werden kann.

Bereits in der Plenarwoche 21-23.03.2023 soll das neue Hessische Versammlungsgesetz mit dem ironischen Namen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ beschlossen werden.

Besonders in Zeiten von Krieg, Krise und dem zunehmenden Versuch staatlicher Überregulierung ist eine uneingeschränkte Versammlungsfreiheit eine wichtige Verteidigung für Demokratie und Menschenrechte.

Die Hessische Landesregierung reiht sich mit dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf hinter Bayern, NRW, Baden-Württenberg in eine Reihe neuer Versammlungsgesetze ein, die eine autoritäre Entwicklung des Staates aufzeigen sowie den Versuch einen rechtskonservativen Wunsch nach Sicherheit und Ordnung umzusetzen.

Wir fordern daher:

– den sofortigen Stopp des HVersFG

– keine Vorverurteilung von Versammlungsteilnehmenden

– keinen Einsatz von Überwachungsmaßnahmen auf Versammlungen

– eine mögliche Versammlungsteilnahme ohne Angst vor Strafverfolgung

– keine Beschränkung der Versammlungsformen und Darstellung

– eine Abkehr der staatlichen Einflussnahme von Demokratischen Prozessen

Antifaschist*innen nach TDDZ Worms vor Gericht // Termin verschoben auf den 26.09.

Über 2 Jahre sind vergangen seit sich rund 1000 Antifaschist*innen dem letzten TDDZ entgegenstellten.
Jetzt kommt es zu den ersten Gerichtsverfahren.
Die Anklage lautet: „tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten“. 
Der Antifaschist habe, in der Absicht den Polizisten körperlich zu schädigen und um die Absperrkette der Polizisten zu überwinden, den Polizisten im Stile eine Läufers überrannt.

Im Video ist zu sehen, wie Polizisten den Antifaschisten von hinten zu Boden bringen und ihm auf den Kopf schlagen.

Am 11.07. wird der Prozess um 10:00 Uhr im Amtsgericht Worms beginnen. 
Der Prozess wurde kurzfristig verschoben und wird am 26. September stattfinden.
 
Presse und und Zuschauer*innen sind Willkommen.
 

18.2.2022: 50 Jahre Radikalenerlass – Weg mit Berufsverboten & Klassenjustiz!

Februar/18.00-19.30 Uhr 

Zugangsdaten: https://rote-hilfe.collocall.de/b/dem-fhi-gxj-zkk

Am 28. Januar 2022 jährt sich zum 50. Mal die Verabschiedung des Radikalenerlasses. Unter Vorsitz von Willy Brandt verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder einen Beschluss, der die Behörden anwies, den Öffentlichen Dienst von so genannten Verfassungsfeinden zu säubern. Betroffen waren Postbot*innen, Lokführer*innen, Verwaltungsbeamt*innen und viele andere. Millionen geheimdienstlicher Überprüfungen, Zehntausende von Verhören und weit über 1500 vollstreckte Berufsverbote waren die Folge. Das Material lieferte der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS).

Um die so genannten Regelanfragen zu allen Anwärter*innen zu bewältigen, wurde der VS zu einem gigantischen und nahezu unkontrollierbaren Apparat aufgebläht. Als gesetzliche Grundlage griffen die Regierenden auf die „Gewährbieteklausel“ des deutschen Beamtenrechts zurück, die aus dem nationalsozialistischen „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom Mai 1933 stammt.

Das Ziel aller Aktivitäten gegen alte und neue Berufsverbote muss deswegen auch die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für diese Form der Repression sein. Bis heute kämpfen zahlreiche Betroffene um Rehabilitierung und Entschädigung, bis heute kommen neue Fälle dazu.

Dazu diskutieren:

Lothar Letsche aus Tübingen wollte Gymnasiallehrer werden und erhielt 1977 dafür Berufs- und Ausbildungsverbot. Er arbeitete danach als Verlagsredakteur für Schulbücher und war ab 1981 wissenschaftlicher Angestellter am Deutschen Institut für Fernstudien in Tübingen. Dort wurde er auf Befehl des Wissenschaftsministeriums am letzten Tag der Probezeit gekündigt. Er gewann den Prozess, wurde Betriebsratsmitglied und arbeitete bis zur Rente am Institut. Seit 2001 betreut er die Homepage berufsverbote.de, die der Dokumentation und Solidarität unter den Betroffenen dient.

Silvia Gingold aus Kassel erhielt 1975 Berufsverbot als Lehrerin, weil sie Mitglied in der DKP war. Da das Verwaltungsgericht die Begründung für „nicht ausreichend“ erklärte, musste sie ab 1976 in den Schuldienst eingestellt werden, allerdings nur als Angestellte. Auf Grund ihrer antifaschistischen und friedenspolitischen Aktivitäten überwacht der Inlandsgeheimdienst „Verfassungschutz“ sie bis heute, wogegen sie Klage vor Gericht erhoben hat.

Michael Csaszkóczy, Realschullehrer aus Heidelberg, wurde auf Grund seines antifaschistischen Engagements 2003 in Baden-Württemberg und 2005 in Hessen nicht eingestellt. Nach breiter Protestbewegung und Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim musste er 2007 in den Schuldienst übernommen und teilweise entschädigt werden. Auch er hat von 2012 bis 2016 gegen seine andauernde Überwachung durch den „Verfassungsschutz“ geklagt.

Eine Veranstaltung der Roten Hilfe e.V.

Solidarität mit Björn! #ing1508 Update 2022

Update Februar 2022:
Björn ist raus aus dem Knast!
Sein Anwalt konnte durchsetzen, dass trotz anfänglicher Ablehnung des Gerichts, jetzt der Ansatz „Therapie statt Strafe“ umgesetzt wird.

Update: Björn ist auf eigenen Wunsch in der JVA Schwerte

Liebe Genoss*innen,

leider haben wir jetzt erfahren, dass am kommenden Freitag, den 23.4.2021 um 9 Uhr der Prozess gegen den Antifaschisten Björn eröffnet wird.
Ihm wird vorgeworfen am 15.8. in Ingelheim Cops tätlich angegriffen zu haben, öfters ohne Fahrschein gefahren zu sein und anderes.

Er wurde am 14.11.20 im Danni festgenommen und sitzt seitdem im Knast. Für ihn und andere haben wir am 19.3 eine Knastkundgebung mit 45 Leuten vor dem Knast in Rohbach durchgeführt.
https://rhmzwi.blackblogs.org/leben-heisst-widerstand-nachbericht-zur-knastkundgebung-in-rohrbach/ dort findet ihr auch eine Rede von seinem Anwalt und ein längeres Video von der Kundgebung.

Der Prozess soll mit 14 Belastungszeugen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach (John-F.-Kennedy-Str. 17) beginnen. Da wären ein paar solidarische Menschen im Gerichtssaal echt super – auch wenn es jetzt sehr kurzfristig ist – und für  Björn, der seit über vier Monaten im Knast sitzt, eine konkrete solidarische Unterstützung.

 

Mit solidarischen Grüßen,
Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz

Sie würden uns gerne im Knast begraben – Unsere Solidarität gegen ihre Repression

Aufruf zur Knastkundgebung am 19.3. 2021 in Rohrbach

Am Freitag, den 19 März, wollen wir ab 16 Uhr vor dem Knast im rheinland-pfälzischen Rohrbach die Gefangenen und insbesondere Björn grüßen, der am 14. November letzten Jahres im Dannenröder Wald festgenommen wurde und seitdem in der dortigen JVA inhaftiert ist.

Regierungen maßen sich an, Menschen einen Teil ihres Lebens zu rauben, um ihre politischen, ökonomischen und geostrategischen Machtinteressen durchzusetzen. Die Ausplünderung des Planeten und die Zerstörung von Gesellschaften werden hierbei bewusst in Kauf genommen.

Das Knastsystem ist in einer langen Liste von Repressalien das letzte Glied.

Von diesem System betroffen sind auch drei Kurden. Mazhar Turan, Gökmen Çakil und Hüseyin Acar wurden in den letzten Monaten vom Oberlandesgericht Koblenz verurteilt, weil sie sich für das emanzipatorische Projekt einer anderen Gesellschaft einsetzen, dessen Säulen basisdemokratisch, feministisch und ökologisch sind.

Gegen sie wurden jeweils mehrjährige Gefängnisstrafen verhängt. Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129b Strafgesetzbuch wurden weitestgehend vom Gericht übernommen. Continue reading

Repression gegen Antifaschismus – Prozess in Wiesbaden am Mittwoch, den 2. Dezember 2020

Die meisten dürfte schon wissen worum es geht. In Wiesbaden gibt es wegen einer Blockadeaktion gegen eine rechten Demo 2019 Prozesse gegen noch 3 Antifaschist*innen, zwei davon werden am 02. Dezember verhandelt. Eine erste Verhandlung gegen eine weitere Person endete im Juli mit der Bestätigung des Strafbefehls (also Geldstrafe).
Den Antifaschist*innen wird „Versammlungssprengung“ vorgeworfen wegen der bloßen Teilnahme an einer spontanen Gegenversammlung in Form einer Menschenkette. Tatsächlich wurden die rechtradikalen/verschwörungsideologischen „Gelbwesten“ für eineinhalb Stunden blockiert, keineswegs ihre Versammlung gesprengt. Es reiht sich in die zunehmende repressive Einschränkung linker Protestformen ein, dass eine passive Blockade mit diesem Paragraphen kriminalisiert wird und ist bundesweit (bisher) nicht üblich.
 
Natürlich wünschen sich die Betroffenen möglichst viel Solidarität und Öffentlichkeit. Geht zur Verhandlung und sagt noch mehr Menschen Bescheid. Leider werden wahrscheinlich wegen der Pandemie nicht viele Zuschauer*innen reingelassen.
 
Haltet euch also (wenn ihr könnt) den Verhandlungstermin frei: *02.12.20* um *13:30 Uhr* am *Amtsgericht Wiesbaden*

Solidarität ist eine Waffe! Frankfurter Prozesse gegen Antifaschisten – Wird verschoben!

ACHTUNG, der Prozesstermin wird verschoben. Wenn der neue Termin bekannt ist, werden wir ihn hier veröffentlichen.

Am 23. März 2020 muss sich unser Genosse Michael Wilk, (AKU-Wiesbaden) wegen angeblicher Widerstandshandlungen vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Der Prozess ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sich die Polizei Straftatbestände selbst erschafft. Ein erster Prozess in diesem Zusammenhang hatte am 13. Januar 2020 gegen Ralf Dreis (FAU) unter großer Anteilnahme solidarischer Menschen mit der Einstellung des Verfahrens geendet.

Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die mit `NSU 2.0´ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess gegen den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. In den Drohschreiben, wurde ihre zweijährige Tochter mit dem Tode bedroht. Bei den Ermittlungen wurde aufgedeckt, dass ihre Daten von einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt stammen. Außerdem wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt. Mehrere Beamte wurden vom Dienst suspendiert, gegen mittlerweile 60 hessische Gesetzeshüter wird wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Umtriebe ermittelt.

Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu zehn Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Nur durch Zufall hatte es keine Verletzten oder Toten gegeben. Schon im Dezember 2018 hatten Aktivist*innen des autonomen Kulturzentrums Metzgerstraße in Hanau einen 46-jährigen Mann auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen seit Dezember 2019 in U-Haft genommene Mann, war aber nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden.

Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP, CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“

Die von ca. 3500 Menschen besuchte Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ im März 2019, wurde von einem empörend großen Polizeiaufgebot begleitet. Große Teile der Demonstration waren ständig, zum Teil dreireihig, eingekesselt. Mindestens vier Wasserwerfer standen an Kreuzungen drohend bereit. Darüber hinaus wurde die Demonstration ununterbrochen gefilmt. Dieses Abfilmen ganzer Demonstrationen war in der Vergangenheit schon mehrfach von Gerichten als illegal eingestuft worden, was von der Polizei dreist ignoriert wird. Trotz dieser Widrigkeiten ging die Demo nach mehreren Stunden ruhig zu Ende.

Da es keinerlei Grund für weitere Polizeimaßnahmen gab und diese trotzdem erfolgten, kann das nur als repressive Reaktion auf die vielen polizeikritischen Redebeiträge gewertet werden.

Als kurz nach 17 Uhr müde und erschöpfte Demonstrant*innen auf ihre S-Bahn nach Wiesbaden warteten, stürmte ein Greiftrupp der Polizei den voll besetzten Bahnsteig, um einen Menschen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Bei einfahrender S-Bahn und ca. 200 Menschen auf dem Bahnsteig ein unverantwortlicher Einsatz. Schon in der Prozesserklärung vom 13. Januar hatte Ralf Dreis deutlich gemacht, dass die in den Strafbefehlen gemachten Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten, „zu großen Teilen aus Auslassungen, Halbwahrheiten und Unwahrheiten“ bestehen und die Gewalt während der Verhaftungsaktion eindeutig von der Polizei ausging.

Die Tatsache, dass dann im November 2019 in Hannover vermummte Nazis unter Polizeischutz demonstrierten und die Polizeiführung nach Kritik öffentlich erklärte, dies sei keine Vermummung, die Nazis wollten nur nicht als solche erkannt werden, macht den Einsatz in Frankfurt im Nachhinein noch fragwürdiger. Unabhängig davon, dass der angeblich vermummte Demonstrant nicht vermummt war, und sein Verfahren nach zwei Monaten eingestellt wurde, ist bei solchen Aussagen und der immer wieder öffentlich werdenden Zusammenarbeit von Polizeibeamten mit Nazis und Rechtsradikalen, das Verdecken des Gesichts auf antifaschistischen Demos ein legitimer Selbstschutz.

Und um es noch einmal klar zu sagen. Nicht nur wie jetzt erneut in Hanau, nein, seit Jahrzehnten bedrohen, schlagen, mordbrennen und morden Nazis. Mehr als 210 durch Rechtsradikale in Deutschland ermordete Menschen seit 1990, machen das Ausmaß des faschistischen Terrors mehr als deutlich.

Wir als Antifaschisten und Antifaschistinnen stehen dagegen für ein gleichberechtigtes, solidarisches Leben für alle Menschen.

Im Prozess gegen Michael Wilk am Montag, den 23.03.2020, um 13:15 Uhr, im Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude 6 E, 1. OG, wird es darum gehen einen klaren Freispruch zu erkämpfen.

Kommt zum Prozess – Keine*r alleine vor Gericht – Solidarität ist eine Waffe!

Prozesshilfe Spendenkonto:

Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden

IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14

BIC: GENODEM1GLS

Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!

Prozess gegen Antifaschist*in – Aufruf zur solidarischen Begleitung. VERSCHOBEN // Neuer Termin, Mittwoch 15. Juli 2020 um 9:30 Uhr

Schon wieder ein Prozess, schon wieder in Wiesbaden. Schon wieder soll das „Recht“ der Rassist*innen und Faschist*innen auf ungestörten und reibungslosen Ablauf ihrer Aufzüge durch die versammlungsrechtliche Kriminalisierung antifaschistischer Proteste durchgesetzt werden.

Was hat sich am 19.01.2019 in der Bahnhofstraße abgespielt? Eine Demonstration in gelben Warnwesten, mit Deutschland-Fahnen und einem Fronttransparent, das Bezüge zu Weltverschwörungstheorien herstellt, lief Richtung Landtag. Schon im Vorfeld hatten die Veranstalter*innen („WirSindVielMehr“) versucht sich ein „überparteiisches“ Image zu geben, im Aufruf wurde appelliert keine offen rechte Symbolik zu zeigen. Als zentraler Anküpfungspunkt wurden die sozialen Forderungen des „Gilet Jaunes“ Aufstandes in Frankreich gewählt. Dass es sich dabei um eine Querfront-Strategie handelt, wurde aus dem Zusammenhang schnell klar. Die überregionale, rassistische Mobilisierung einer gemischten Szene (Frauenbündnis Kandel, Patrioten NRW, Merkel-Muss-Weg /Beweg-Was, etc…) stellt so etwas wie die westdeutsche „Straßenbewegung“ des Rechtsrucks und der AfD-Basis dar, mittels der in enger Einbindung sozialer Medien rassistische Stimmung gegen Geflüchtete und Muslim*as sowie antisemitisch aufgeladenes Verschwörungsdenken geschürt wird. In Wiesbaden ist dieses Spektrum durch die Gruppe „Hand in Hand“ vertreten, die auch als Erste mit gelben Westen durch Wiesbaden lief, parallel zu „Frauenbündnis Kandel“ und anderen Rechten, die dieses Symbol sehr schnell in ihre Demo-Routine übernahmen. Kurz darauf folgten eigene „Gelbwesten“ Demos in Deutschland, die aber anders als in Frankreich vor allem diesem Spektrum dazu dienen sollten ihr rechtes Stigma abzustreifen. Die Mobilisierung der neuen Gruppe „WirSindVielMehr“ bestand dann aus einzelnen Motorradrockern, Kampfsportlern, Identitärer Bewegung und vor allem rassistischen und antisemitischen Internet-Akteur*innen wie „Abendland Deutschland“ oder dem bekannten rechten Influencer Henryk Stöckl, die Demonstrationen für ein weitaus größeres Online-Publikum streamten. In der Anfangszeit wurde diese Mobilisierung von der Lokalpresse nicht als rechtsradikal begriffen. Erst in den nächsten Monaten, mit entschlossenen Gegenaktionen bei jeder neuen Gelbwesten-Demo, mit der Veröffentlichung von immer mehr antifaschistischer Recherchearbeit und mit der Problematisierung in überregionalen Medien änderte sich das. Als „WirSindVielMehr“ sich nicht mehr medial als „überparteiisch“ inszenieren konnte, gab sie ihre Demonstrationen auf.

Es ist daher unsere Verantwortung sich solchen faschistischen Mobilisierungsversuchen entgegenzustellen und ihren Charakter möglichst schon im Keim offenzulegen, bevor sie menschenfeindliche Dynamiken auch lokal verstärken können. Wir MUSSTEN an diesem Tag klar machen, dass dafür in Wiesbaden kein Durchkommen ist. Wie wichtig dies ist, zeigte sich schon an diesem Tag selbst. Henryk Stöckl filmte Passant*innen ab und drohte ihnen, bloß weil sie sich mit unserem Protest solidarisch zeigten. Es wurde noch deutlicher, als abreisende Genoss*innen am Bahnhof von Teilnehmern der rechten „Gelbwesten“ angegriffen wurden und nur wenige Wochen später, als in den Foren dieser Szene, Videos des Wohnhauses und Bilder des Klingelschilds eine*r wiesbadener Antifaschist*in auftauchten.

Es kann keine Kompromisse, keine ausgewogene Debatte, keine öffentliche Abwägung mit rassistischen und antisemitischen Kräften geben, ohne dass dabei die Rechte und die Würde jener Menschen verletzt werden, die durch diese Kräfte in ihrer Freiheit und ihrem Leben bedroht sind.

Da die Staatsanwaltschaft dies anders sieht, kommt es nun zu einem Prozess gegen eine*n der Antifaschist*innen, gegen die nach dem 19.01.2019 Ermittlungen aufgenommen wurden. Gemeint sind dabei wir alle.

Für uns ändert das nichts daran: Antifaschismus bleibt notwendig und legitim.

Kommt zum Prozess, zeigt Solidarität.

Neuer Termin:
Mittwoch, 15. Juli 2020, 09:30 Uhr, Amtsgericht Wiesbaden

Saal 0.006