Category Archives: Repressionsfälle

Frankfurter Polizei zeigt Lautsprecherwagen wegen Ordnungswidrigkeiten an

Eine ganz neue Masche der polizeilichen Repression dürfen wir aus Frankfurt vermelden.
Zur Unterstützung der Gefangenen von der Räumung des Dannenröder Waldes sowie aller Inhaftierter der JVA Preungesheim veranstaltete das Bündnis https://freethemall.blackblogs.org/ in Kooperation mit lokalen Gruppen mehrere Kundgebungen vor der JVA. Dabei kam auch der in die Jahre gekommene Bus einer solidarischen Person als Lautsprecherwagen zum Einsatz.

Anfang des Jahres flatterten dann binnen kurzer Zeit mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren für den Lautsprecherwagen ein.

Der Lautsprecherwagen habe ohne gültige Umweltplakette in einer Umweltzone geparkt.

AUF DER DEMO!?!

Und nicht nur auf einer, sondern gleich auf mehreren Demos. Und das auch noch mehrfach.
Es wurden tatsächlich 2 Ordnungswidrigkeiten durch 2 Polizist*innen an 2 unterschiedliche Aufsichtsbehörden gemeldet: für das Falschparken des Lautsprecherwagens auf einer Versammlung.

Jetzt ist es so, dass: die Einhaltung der Umweltzone im ruhenden Verkehr überprüft wird und das  sowie Falschparken durch das Ordnungsamt geregelt wird.
Es ist also gar nicht die Aufgabe der Polizei die Einhaltung der Umweltzone zu überwachen.
Dazu kommt dass, besonders der eingesetzte Beamte der BFE (Beweissicherung und Festnahme Einheit) sicherlich nicht den Auftrag hatte die Parkverstöße vor der JVA Preungesheim während der Versammlung zu überprüfen.

Auch die Versammlungsleitung wurde nicht über die „Ordnungswidrigkeit“ auf ihrer Versammlung informiert.

Wir werfen den eingesetzten Polizist*innen vor, absichtlich ihre Kompetenzen überschritten zu haben, um gemeinschaftlich einen angemeldeten Protest, gegen die illegale Inhaftierung von Menschen, zu diskreditieren oder gar zu verhindern.
Damit zeigt die Hessische Polizei erneut wie weit sie sich von der Rechtsstaatlichkeit entfernt hat.

Mittlerweile wurden die drei „Verfahren“ des Ordnungsamtes Frankfurt eingestellt,  nur das Verfahren vor dem Regierungspräsidium Kassel ist noch offen.

Wir haben euch die Schreiben zur persönlichen Erheiterung angehängt.

Wir werden auch zukünftig solidarisch mit all jenen stehen, die von staatlicher Repression betroffen sind.

 

Sie würden uns gerne im Knast begraben – Unsere Solidarität gegen ihre Repression

Aufruf zur Knastkundgebung am 19.3. 2021 in Rohrbach

Am Freitag, den 19 März, wollen wir ab 16 Uhr vor dem Knast im rheinland-pfälzischen Rohrbach die Gefangenen und insbesondere Björn grüßen, der am 14. November letzten Jahres im Dannenröder Wald festgenommen wurde und seitdem in der dortigen JVA inhaftiert ist.

Regierungen maßen sich an, Menschen einen Teil ihres Lebens zu rauben, um ihre politischen, ökonomischen und geostrategischen Machtinteressen durchzusetzen. Die Ausplünderung des Planeten und die Zerstörung von Gesellschaften werden hierbei bewusst in Kauf genommen.

Das Knastsystem ist in einer langen Liste von Repressalien das letzte Glied.

Von diesem System betroffen sind auch drei Kurden. Mazhar Turan, Gökmen Çakil und Hüseyin Acar wurden in den letzten Monaten vom Oberlandesgericht Koblenz verurteilt, weil sie sich für das emanzipatorische Projekt einer anderen Gesellschaft einsetzen, dessen Säulen basisdemokratisch, feministisch und ökologisch sind.

Gegen sie wurden jeweils mehrjährige Gefängnisstrafen verhängt. Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129b Strafgesetzbuch wurden weitestgehend vom Gericht übernommen. Continue reading

OLG Koblenz eröffnet §§129a/b-Verfahren gegen Hüseyin A.

Am 8. Januar (9.00 Uhr, Saal 10, Regierungsstraße 7, Koblenz)  beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Koblenz der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten

Hüseyin A.

Bereits im August 2020 war Mazhar Turan von diesem Gericht zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt und im Oktober 2020 das §129b-Verfahren gegen Gökmen Çakil eröffnet worden.

_Keine individuelle Straftat_

Dem 60-Jährigen, der im Mai 2020 festgenommen wurde, wirft die Anklage vor, von Mitte August 2015 bis Ende Juli 2016 als hauptamtlicher Kader unter dem Decknamen „Çolak“ das PKK-Gebiet Mainz mit den Räumen Wiesbaden, Bad Kreuznach und Rüsselsheim verantwortlich geleitet zu haben.

Grundlage der Anklage sind auch in diesem Verfahren die intensive Telekommunikationsüberwachung und Observationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und „Erkenntnisse“ des Bundeskriminalamtes.

Danach sei Hüseyin A. vornehmlich für das Organisieren von Demonstrationen, Veranstaltungen, Spendenkampagnen, den Verkauf von Eintrittskarten sowie das Verbreiten von „PKK-Publikationen“ verantwortlich gewesen. Eine individuelle Straftat in Deutschland wird ihm nicht zur Last gelegt.

Mit diesen Aktivitäten habe er sich – so die Anklage – an einer ausländischen „terroristischen“ Vereinigung (§§129a/b StGB) beteiligt, „deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet“ sei, „Straftaten des Mordes oder Totschlags zu begehen“, weil zur Organisationsstruktur der PKK auch „bewaffnete Einheiten“ gehörten, „die ausdrücklich ein Recht auf ‚aktive Verteidigung‘ und Vergeltungsangriffe gegen türkische Sicherheitsbehörden in Anspruch“ nähmen.

_Pro und kontra Selbstverteidigungsrecht_

Was deutsche Anklagebehörden als „Terrorismus“ einstufen und strafrechtlich verfolgen, hat der Kassationshof in Brüssel in einem Verfahren gegen Dutzende kurdische Politiker und Medienschaffende in ein völlig anderes Licht gestellt. Das Gericht stellte fest, dass es sich nach belgischer Rechtsauffassung bei dem Konflikt zwischen der Türkei und der PKK um einen nichtinternationalen Konflikt mit andauerndem Charakter und hoher Intensität handelt. Aufgrund der weit entwickelten Organisation der PKK sowie der Kämpfer*innen der Guerilla HPG müsse das humanitäre Völkerrecht auf diesen Konflikt angewendet werden. Die Kampfhandlungen der PKK jedenfalls könnten nicht als terroristisch eingestuft werden. Das wäre der Fall, wenn diese nicht in einem Zusammenhang mit dem Konflikt stehen würden, was dann wiederum als Kriegsverbrechen geahndet werden müsse, nicht aber als „terroristisches“ Handeln.
Continue reading

Verfahrensausgang vom 2.12.2020 in Wiesbaden – Mit Erklärung

In der Verhandlung wegen einer Blockadeaktion gegen die rechten „Gelbwesten“ Anfang 2019, die uns als Versammlungssprengung vorgeworfen wurde haben wir folgendes heute erreicht:

– gegen eine Angeklagte wurde die Geldstrafe gegenüber dem Strafbefehel verringert & mit einer schon bestehenden zu einer Gesamtstrafe zusammengelegt, sodass eine Eintrag im Führungszeugnis vermieden wurde.
– das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde eingestellt (gegen gemeinnützige Geldzahlung).

Wie schon am letzten Verhandlungstag im Juli gegen einen weiteren Mitangeklagten (Geldstrafe blieb bei Höhe aus Strafbefehl), blieb die Richterin inhaltlich unnachgiebig bei ihrer Hardliner-Auffassung, die auch friedliche Blockadeaktionen als „grobe Störung oder Gewaltandrohung zur Vereitelung der Durchführung einer Versammlung“ wertet. Dem entgegenstehend verlangt die Rechtssprechung des BVerfG nach einer Differenzierung zwischen eher symbolischen, demonstrativen Blockaden (die ebenfalls unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit stehen) und solchen, die nur dazu dienen etwas physisch durchzusetzen (z.B. die Nicht-Durchführung einer Versammlung). Es sind zahlreiche Leute erschienen, um uns solidarisch zu begleiten. Das hat sicher dazu beigetragen, dass sich die Stimmung im Gericht nicht gänzlich gegen uns wendete, auch trotz dem Umstand, dass gut die Hälfte den Saal nach kurzer Zeit wieder verlassen musste, da aktuell die Zuschauer*innen-Zahlen wegen der Covid19-Situation begrenzt werden und wir Angeklagten uns keine weitere Verschiebung bzw. Vertagung der Verhandlung gewünscht hatten. An dieser Stelle noch einmal ein großer Dank an alle, die zur Unterstützung gekommen sind.

Einlassung einer Angeklagten

zum Prozess wegen Blockadeaktion gegen die „Gelbwesten“ in Wiesbaden

Als erstes möchte ich etwas klarstellen:

Selbstverständlich ist mir bewusst, Continue reading

Repression gegen Antifaschismus – Prozess in Wiesbaden am Mittwoch, den 2. Dezember 2020

Die meisten dürfte schon wissen worum es geht. In Wiesbaden gibt es wegen einer Blockadeaktion gegen eine rechten Demo 2019 Prozesse gegen noch 3 Antifaschist*innen, zwei davon werden am 02. Dezember verhandelt. Eine erste Verhandlung gegen eine weitere Person endete im Juli mit der Bestätigung des Strafbefehls (also Geldstrafe).
Den Antifaschist*innen wird „Versammlungssprengung“ vorgeworfen wegen der bloßen Teilnahme an einer spontanen Gegenversammlung in Form einer Menschenkette. Tatsächlich wurden die rechtradikalen/verschwörungsideologischen „Gelbwesten“ für eineinhalb Stunden blockiert, keineswegs ihre Versammlung gesprengt. Es reiht sich in die zunehmende repressive Einschränkung linker Protestformen ein, dass eine passive Blockade mit diesem Paragraphen kriminalisiert wird und ist bundesweit (bisher) nicht üblich.
 
Natürlich wünschen sich die Betroffenen möglichst viel Solidarität und Öffentlichkeit. Geht zur Verhandlung und sagt noch mehr Menschen Bescheid. Leider werden wahrscheinlich wegen der Pandemie nicht viele Zuschauer*innen reingelassen.
 
Haltet euch also (wenn ihr könnt) den Verhandlungstermin frei: *02.12.20* um *13:30 Uhr* am *Amtsgericht Wiesbaden*

DRINGENDER Aufruf für Videos für Ingelheim

Wenn Ihr in Ingelheim (15.8.2020) ein Video gefilmt, oder gesehen habt, wie eine Person zu Anfang des Kessels am Zaun von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen wurde (War zwischen 16 und 17 Uhr), schickt das Video bitte (möglichst verschlüsselt) an mainz@rote-hilfe.de oder ladet es über das linke Portal Riseup ( https://share.riseup.net/ ) hoch und schickt uns eine kurze Nachricht mit dem zugehörigen Link.

Polizeigewalt in Ingelheim

Massive Grundrechtsverletzungen in Rheinland-Pfalz

Am Samstag, den 15. August, rief die Partei „Die Rechte“ zu einem Marsch zum Gedenken an Rudolf Hess auf. Um zu unterbinden, dass die Nazis ihre Propaganda
unwidersprochen verbreiten können und die lokale Bevölkerung in ihrem Protest zu
unterstützen, haben sich etwas 300 Antifaschist*innen auf den Weg nach Ingelheim gemacht.

Nach kleineren Blockaden wurde die Mehrzahl der Antifaschist*innen eingekesselt und bei 30 Grad erst nach über einer Stunde und den Aufforderungen durch einen anwesenden Notarzt, mit Wasser versorgt. Die Kundgebungsteilnehmer*innen trugen Masken und versuchten Abstand zu halten, aber durch die räumliche Einschränkung der genehmigten Versammlungsfläche durch die Polizei, wurden die Teilnehmer*innen so zusammengedrängt, dass sie die Corona-Auflagen nicht einhalten konnten.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Recht auf Freizügigkeit und in mindestens 116 Fällen das Recht auf körperliche Unversehrtheit massiv verletzt.
Es ist erschreckend, mit welcher Willkür friedliche Menschen mit Pfefferspray attackiert wurden. Einige Täter verstießen mit voller Absicht gegen die Kennzeichnungspflicht, indem sie ihre Identifikationsnummern verdeckten oder entfernten.
Es ist bedenklich, dass umstehende Polizeibeamte sowie die Einsatzleitung dies geschehen ließen, ohne einzugreifen.
Wenn solchen Beamt*innen die für RLP geplanten Taser zur Verfügung haben, kann das katastrophale Folgen haben.

Die Neonazis waren von dem Polizeieinsatz gegen die linken Demonstrant*innen (116 Verletzte) offenbar so begeistert, dass sie für den kommenden Samstag, den 22. August, noch einmal einen Aufmarsch angemeldet haben. Denn aufgrund der geringen eigenen Teilnehmerzahl (22 Nazis) und der verkürzten Aufmarschroute kann die rechte Szene dies nicht als einen Erfolg ansehen.
Wenn das Vorgehen der Polizei ohne ein wirkliches politisches Nachspiel bleibt, ist das ein ermutigendes Signal an Neonazis in Rheinland-Pfalz.

Die Rote Hilfe Ortsgruppen Mainz fordert einen Untersuchungsausschuss über den Einsatz, denn bei diesen grundlegenden Defiziten kann kein Vertrauen in die internen Ermittlungen der Polizei gesetzt werden.

Kontakt: mainz@rote-hilfe.de

Schreibt den Gefangenen!

Unter dem Corona-Vorwand werden aktuell in vielen Knästen die ohnehin schon beschissenen Haftbedingungen weiter verschärft, bspw. durch die Abschaffung von Besuchsmöglichkeiten. Um die gefangenen Genossen und Genossinnen in ihrem Kampf und dieser schwierigen Situation zu unterstützen, kann jeder und jede etwas tun: Schreibt den Gefangenen Briefe und zeigt ihnen damit, dass sie nicht alleine sind!

Solidarität ist eine Waffe!

Wir möchten an dieser Stelle nochmal einige Adressen von politischen Gefangen auflisten und verweisen auf den Artikel der Roten Hilfe, wie und was man am besten den Gefangenen schreibt.

G20-Gefangene:

Christian R., Benjamin T. Schreibt ihnen mit Namensvermerk an:
Infoladen Wilhelmsburg
Fährstraße 48
21107 Hamburg

„Drei von der Parkbank“: Schreibt den beiden Gefangenen an:
c/o Libertäres Zentrum
Karolinenstraße 21 (Hinterhaus)
20357 Hamburg
Stichwort „Die Drei von der Parkbank“

Weitere politische Gefangene in der BRD:

Musa As ̧og ̆lu
UHA Holstenglacis
Holstenglacis 3
20355 Hamburg

Mustafa Çelik
JVA Bremen
Am Fuchsberg 3
28239 Bremen

Latife Cenan-Adigüzel
JVA Willich
Offener Vollzug
Gartenstraße 26
47877 Willich

Müslüm Elma
JVA München
Männeranstalt
Stadelheimer Str. 12
81549 München

Erdal Gökog ̆lu
UHA Holstenglacis
Holstenglacis 3
20355 Hamburg

Salih Karaaslan
JVA Schwäbisch Hall
Kolpingstr. 1
74523 Schwäbisch Hall

Agit Kulu
JVA Ravensburg
Hinzistobel 34
88212 Ravensburg

Thomas Meyer-Falk
JVA Freiburg
c/o Sicherungsverwahrung
Hermann-Herder-Str.8
79104 Freiburg

Yunus Og ̆ur
JVA Meppen
Grünfeldstr. 1
49716 Meppen

Veysel Satılmıs ̧
JVA Stuttgart
Asperger Str. 60
70439 Stuttgart

Özkan Tas ̧
JVA Mannheim
Herzogenriedstr. 111
68169 Mannheim

Mashar Turhan
JVA Rohrbach
Peter-Caesar-Allee 1
55597 Rohrbach

Hıdır Yıldırım
JVA Billwerder
Dweerlandweg 100
22113 Hamburg

Politische Gefangene international:

Mumia Abu-Jamal
#AM 8335
SCI Mahanoy
301 Morea Road
Frackville, PA 17932
USA

Leonard Peltier
#89637-132
USP Coleman I
P.O. Box 1033
Coleman
FL 33521
USA

Weitere Adressen findet ihr bspw. hier:

  • http://political-prisoners.net/gefangene.html
  • etxerat.eus/index.php/fr/prisonniers/liste-adresses (baskische Gefangene)

Solidarität ist eine Waffe! Frankfurter Prozesse gegen Antifaschisten – Wird verschoben!

ACHTUNG, der Prozesstermin wird verschoben. Wenn der neue Termin bekannt ist, werden wir ihn hier veröffentlichen.

Am 23. März 2020 muss sich unser Genosse Michael Wilk, (AKU-Wiesbaden) wegen angeblicher Widerstandshandlungen vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Der Prozess ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sich die Polizei Straftatbestände selbst erschafft. Ein erster Prozess in diesem Zusammenhang hatte am 13. Januar 2020 gegen Ralf Dreis (FAU) unter großer Anteilnahme solidarischer Menschen mit der Einstellung des Verfahrens geendet.

Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die mit `NSU 2.0´ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess gegen den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. In den Drohschreiben, wurde ihre zweijährige Tochter mit dem Tode bedroht. Bei den Ermittlungen wurde aufgedeckt, dass ihre Daten von einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt stammen. Außerdem wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt. Mehrere Beamte wurden vom Dienst suspendiert, gegen mittlerweile 60 hessische Gesetzeshüter wird wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Umtriebe ermittelt.

Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu zehn Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Nur durch Zufall hatte es keine Verletzten oder Toten gegeben. Schon im Dezember 2018 hatten Aktivist*innen des autonomen Kulturzentrums Metzgerstraße in Hanau einen 46-jährigen Mann auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen seit Dezember 2019 in U-Haft genommene Mann, war aber nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden.

Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP, CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“

Die von ca. 3500 Menschen besuchte Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ im März 2019, wurde von einem empörend großen Polizeiaufgebot begleitet. Große Teile der Demonstration waren ständig, zum Teil dreireihig, eingekesselt. Mindestens vier Wasserwerfer standen an Kreuzungen drohend bereit. Darüber hinaus wurde die Demonstration ununterbrochen gefilmt. Dieses Abfilmen ganzer Demonstrationen war in der Vergangenheit schon mehrfach von Gerichten als illegal eingestuft worden, was von der Polizei dreist ignoriert wird. Trotz dieser Widrigkeiten ging die Demo nach mehreren Stunden ruhig zu Ende.

Da es keinerlei Grund für weitere Polizeimaßnahmen gab und diese trotzdem erfolgten, kann das nur als repressive Reaktion auf die vielen polizeikritischen Redebeiträge gewertet werden.

Als kurz nach 17 Uhr müde und erschöpfte Demonstrant*innen auf ihre S-Bahn nach Wiesbaden warteten, stürmte ein Greiftrupp der Polizei den voll besetzten Bahnsteig, um einen Menschen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Bei einfahrender S-Bahn und ca. 200 Menschen auf dem Bahnsteig ein unverantwortlicher Einsatz. Schon in der Prozesserklärung vom 13. Januar hatte Ralf Dreis deutlich gemacht, dass die in den Strafbefehlen gemachten Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten, „zu großen Teilen aus Auslassungen, Halbwahrheiten und Unwahrheiten“ bestehen und die Gewalt während der Verhaftungsaktion eindeutig von der Polizei ausging.

Die Tatsache, dass dann im November 2019 in Hannover vermummte Nazis unter Polizeischutz demonstrierten und die Polizeiführung nach Kritik öffentlich erklärte, dies sei keine Vermummung, die Nazis wollten nur nicht als solche erkannt werden, macht den Einsatz in Frankfurt im Nachhinein noch fragwürdiger. Unabhängig davon, dass der angeblich vermummte Demonstrant nicht vermummt war, und sein Verfahren nach zwei Monaten eingestellt wurde, ist bei solchen Aussagen und der immer wieder öffentlich werdenden Zusammenarbeit von Polizeibeamten mit Nazis und Rechtsradikalen, das Verdecken des Gesichts auf antifaschistischen Demos ein legitimer Selbstschutz.

Und um es noch einmal klar zu sagen. Nicht nur wie jetzt erneut in Hanau, nein, seit Jahrzehnten bedrohen, schlagen, mordbrennen und morden Nazis. Mehr als 210 durch Rechtsradikale in Deutschland ermordete Menschen seit 1990, machen das Ausmaß des faschistischen Terrors mehr als deutlich.

Wir als Antifaschisten und Antifaschistinnen stehen dagegen für ein gleichberechtigtes, solidarisches Leben für alle Menschen.

Im Prozess gegen Michael Wilk am Montag, den 23.03.2020, um 13:15 Uhr, im Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude 6 E, 1. OG, wird es darum gehen einen klaren Freispruch zu erkämpfen.

Kommt zum Prozess – Keine*r alleine vor Gericht – Solidarität ist eine Waffe!

Prozesshilfe Spendenkonto:

Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden

IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14

BIC: GENODEM1GLS

Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!

Erklärung der Rote Hilfe – Ortsgruppe Mainz zum Prozessauftakt gegen Mashar T vor dem Oberlandesgericht Koblenz

Gegen Mashar T., der sich seit Juni 2019 in U-Haft befindet wurde am 27. Februar vor dem Oberlandesgericht in Koblenz der Prozess eröffnet.

Mashar T. war fast sieben Jahre in der Türkei inhaftiert, wo er gefoltert wurde und noch heute unter den Folgen zu leiden hat. In Deutschland ist er als politischer Flüchtling anerkannt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm jedoch eine Rücknahme dieses Status.

Der 61Jährige wird beschuldigt, von Anfang Mai 2018 bis zu seiner Festnahme als Kader das „PKK-Gebiet“ Mainz verantwortlich geleitet zu haben, weshalb er nun wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ vor Gericht steht.

Was ihm vorgeworfen wird, ist die Organisation von Spendenkampagnen und Gedenkveranstaltungen sowie die an Versammlungen und Kundgebungen teilgenommen und für mobilisiert zu haben.

Mit diesem Prozess macht sich die deutsche Justiz zu einem Handlanger von Erdogan und seinem Unrechtssystems. Die DPA hat den Text des Gerichts unhinterfragt übernommen und verbreitet.

Der oberste Gerichtshof Belgiens hat in einem Urteil vom 28. Januar 2020 rechtskräftig festgestellt, dass sich bei der PKK nicht um eine terroristische Gruppierung handelt, sondern um eine bewaffnete Partei in einem lang anhaltenden Konflikt handelt.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ignoriert dies hartnäckig; sie zieht es vor, sich die Sichtweise der türkischen Justiz zu Eigen zu machen – ein Kniefall vor dem Diktator Erdogan.

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz fordert daher die unverzügliche Freilassung von Mashar T.